Das Recht auf Pfand

Umwelt & Recycling

Das Recht auf Pfand

Pfand-Logo muss erkennbar sein „Es ist wurscht, ob die Dose zerdrückt oder schmutzig ist.“

Für Dosen sind in der Regel 25 Cent Pfand fällig - die einem bei der Rückgabe auch dann zustehen, wenn die Dose eingedrückt ist. Foto: Jens Büttner/dpa-mag

21.01.2024

Diesen Ärger kennt fast jeder: Der Pfandautomat im Supermarkt spuckt Flaschen oder Dosen wieder aus. Doch längst nicht immer tut er das mit Recht.

Verbraucherschützer Tristan Jorde beschäftigt sich von Berufs wegen mit den Regeln rund ums Pfand. Im Interview nennt er die wichtigsten und erklärt, warum man auf die Cent-Beträge bestehen sollte - auch wenn der Automat mal muckt.

Frage: Wann darf ein Laden die Pfandrücknahme ablehnen?

Tristan Jorde: Da gibt es diverse Ausnahmeregelungen. Die größte und für mich auch ökologisch am meisten störende ist, dass es keine strengen Regelungen für Mehrwegflaschen und Mehrweggebinde gibt. Dazu zählen etwa klassische Bierflaschen aus Glas. Hier können Läden sagen: „Nein, das verkaufe ich nicht oder das habe ich letzte Woche verkauft, diese Woche nicht mehr und deshalb nehme ich es nicht mehr zurück.“

Das Problem ist aber auch, dass man oft nicht ablesen kann, dass es ein Mehrweggebinde ist, weil es keine Deklarationspflicht gibt.

Frage: Bei Einwegverpackungen, für die 25 Cent Pfand fällig werden, ist die Rückgabe einfacher?

Jorde: Ja, aber einfach ist es auch nicht immer. Das wäre etwa die Frage des Materials. Verkauft der Markt Einwegverpackungen in einem bestimmten Material wie Glas oder Plastik, muss er die zurücknehmen, unabhängig davon, ob er die konkrete Marke verkauft.

Also: Irgendeine Einweg-Aludose im Sortiment bewirkt, dass alle Einweg-Aludosen zurückgenommen werden müssen. Dann gibt es noch eine Ausnahme für kleine Läden mit bis zu 200 Quadratmeter Verkaufsfläche - Kioske zum Beispiel. Sie müssen laut Gesetz nur die Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben.

Frage: Wenn Einwegflaschen mit dem 25-Cent-Pfand-Logo nicht akzeptiert werden, weil sie zu zerdrückt oder dreckig sind - was macht man dann?

Jorde: Das ist eine der häufigsten Beschwerden, die bei mir landen. Da haben wir oft auch eine soziale Komponente dabei, da es zum Teil um Pfandflaschensammler geht. Solange das Pfand-Logo erkennbar ist und die beschriebenen Bedingungen erfüllt sind, müssen Märkte das Pfand auszahlen. Dabei ist wurscht, ob die Dose oder Flasche zerdrückt ist oder schmutzig.

Also: Lehnt der Automat ein Gebinde ab, das der Markt zurücknehmen müsste, müssen die MitarbeiterInnen das Pfand manuell zurückerstatten. Das ist auch kein Entgegenkommen des Ladens: Man muss sich im Klaren darüber sein, dass das Pfand vorher von Kunden bezahlt wurde. Auf der Gegenseite aber lohnt sich das: Wir haben eine grobe Schätzung aufgestellt, wonach die Getränkeindustrie aufgrund des sogenannten Pfandschlupfs, sprich nicht erstattetes Pfand, im Jahr schlappe 300 Millionen Euro Extrageld verdient.
dpa