Sie stört es auch, dass Sie mit jedem Einkauf zahlreiche Verpackungen mit nach Hause bringen? So manche davon scheinen unvermeidbar, etwa das Plastik, in das Produzenten Obst und Gemüse packen. Bei anderen Waren kann man aber an der Theke eine nachhaltigere Lösung finden. Zum Beispiel, wenn Wurst, Käse und Brot eingewickelt und eingetütet werden sollen.
Denn für das Fachpersonal hinter der Theke gibt es Möglichkeiten, dem Kunden die Einkäufe in seinen eigenen Dosen zu übergeben - im Einklang mit den strengen Hygienevorschriften.
Das Problem:
Es gibt zwar kein Verbot, eigene Behältnisse und Dosen zum Einpacken von Einkäufen mitzunehmen. Aber: Kunden haben auch kein Anrecht darauf, dass ihre Behältnisse befüllt werden.
Denn die Verkäufer können nicht garantieren, dass diese Behältnisse sauber sind - und das kann ein Hygieneproblem werden.
Etwa wenn Keime von der Dose auf die frischen Lebensmittel übergehen, so die Verbraucherzentrale NRW. Den Kunden wird deshalb meist gar nicht erst angeboten, ihre eigenen Behältnisse mitzubringen - oder die Frage danach sogar abgelehnt.
Die Lösung:
Der Händler kann das Befüllen zulassen, wenn das Personal penibel darauf achtet, dass seine Messer, Zangen oder Löffel nicht mit der mitgebrachten Verpackung der Kunden in Berührung kommen, so die Verbraucherzentrale NRW.
Ein Lösungsansatz lautet daher, dass der Verkäufer etwa den Laib Brot oder ein handliches Hartwurststück über die Theke reicht und der Kunde dieses dann selbst in seine mitgebrachte Verpackung steckt.
Für Aufschnittware kann die Lösung sein, dass Kunden ihre geöffneten Behältnisse auf einem Tablett auf die Theke stellen und diese dort befüllen lassen, so die Verbraucherzentrale NRW. Oder der Verkäufer nimmt das Tablett entgegen und packt die Ware hinter der Theke in den darauf stehenden Behälter - nach Möglichkeit, ohne diesen zu berühren. Anschließend wird beides zurück an den Kunden gereicht. Wichtig: Die mitgebrachten Dosen müssen sauber sein. Laut dem Bundeszentrum für Ernährung muss Verkaufspersonal das Befüllen verschmutzter Behälter ablehnen. dpa
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