Auf dem Weg ins Berufsleben

Die Allianz informiert

Auf dem Weg ins Berufsleben

Lebensbegleitende Berufsunfähigkeits-Absicherung für Schüler ab 10 Jahre

Was er werden will? - Vielleicht ist sein Berufswunsch noch nicht ganz klar, aber auf alle Fälle ist eine gute Schulbildung der Weg dahin. Foto: shutterstock

23.03.2021

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) gehört zu den wichtigen Versicherungen, die jeder haben sollte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente und bewahrt Menschen so vor dem finanziellen Absturz, wenn sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Je älter Kunden beim Abschluss sind, desto schwerer wird es, ein gutes und günstiges Angebot zu finden.

Lieber früh absichern

Finanz- und Versicherungsexperten raten dazu, sich schon in jungen Jahren um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Wer früh abschließt, hat zwei Vorteile: Er ist jung und oft noch gesund – das macht den Schutz relativ günstig. Denn Lebensalter und Gesundheitszustand wirken sich stark auf den Preis aus. Den Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat nur jener Arbeitnehmer, der mindestens fünf Jahre vor Beginn der Erwerbsminderung rentenversicherungspflichtig gearbeitet und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat. Das trifft gerade für Azubis und Studierende nicht zu; sie sind also gesetzlich nicht abgesichert. Die Allianz geht da noch weiter. Sie bietet eine lebensbegleitende Berufsunfähigkeits-Absicherung für Schüler ab einem Alter von zehn Jahren an. „Wir sehen den Schulbesuch als Beruf an, denn der ,Job` Ihres Kindes ist es, zur Schule zu gehen“, so der Versicherer: „Aber was passiert, wenn Ihr Kind krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr die Schule besuchen kann? Diese innovative Vorsorge für Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahre zahlt Ihnen bzw. Ihrem Kind eine Rente.“

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Lernen für einen guten Schulabschluss. Und jeder hofft, dass da nichts dazwischen kommt. Foto: Shutterstock

Passt sich dern Lebensphasen an

Auch diese Berufsunfähigkeitsvorsorge lässt sich flexibel an die jeweilige Lebenssituation anpassen. Tritt ein neuer Umstand ein, wie Schulwechsel, Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, Start ins Berufsleben oder Berufswechsel, kann eine Prüfung und ggf. eine Reduzierung der Beiträge erfolgen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann - wenn gewünscht - ohne weitere Gesundheitsfragen auch erhöht werden, wenn es neue berufliche oder private Lebenssituationen möglich machen. Und - was gerade in Krisensituationen wie gegenwärtig auch wichtig ist - mit einer Stundungsoption kann man die Beitragszahlung für maximal 24 Monate pausieren lassen, ohne den Versicherungschutz zu verlieren. Für seine Leistungen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge hat Stiftung Warentest übrigens 2019 der Allianz die Note „Sehr Gut“ im Vergleich von BU-Versicherungen erteilt. (Quellen: Stiftung Warentest/Allianz)
 

Das macht den Unterschied

Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente

Statistisch betrachtet wird jeder Vierte irgendwann im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. In mehr als 90 Prozent der Fälle hat eine Berufsunfähigkeit andere Ursachen. Selbst diejenigen, die in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeiten, können beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens berufsunfähig werden. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit (BU). Und dass selbst eine Krebserkrankung zu einer Berufsunfähigkeit führen kann, ist mehr als doppelt so wahrscheinlich wie ein Unfall als Ursache dafür, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Auf finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite darf man in einem solchen Fall jedoch nicht hoffen. Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Ohne privaten Schutz erhalten sie bei Berufsunfähigkeit nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die im Vergleich zur BU deutlich geringere Leistungen umfasst.

Zudem hat die Begriffsänderung von Berufsunfähigkeit zu Erwerbsunfähigkeit eine zusätzliche, weitreichende Folge in Bezug auf die Voraussetzung der gesetzlichen Leistungserbringung: Staatliche Unterstützung steht nun nur noch denjenigen zu, die keiner Beschäftigung mehr nachgehen können.

Während Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn eine Person infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder sonstigen Kräfteverfalls (wie psychischen Erkrankungen) über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen, sieht das bei Erwerbsunfähigkeit ganz anders aus. Denn eine Erwerbsunfähigkeit liegt erst dann vor, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, irgendeine berufliche Beschäftigung auszuüben – völlig unabhängig vom erlernten Beruf. (Quelle: bbx)

Was Covid-19 für Berufsunfähigkeit bedeutet

Noch fehlen ausreichende Untersuchungen zu den Folgen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigen Versicherungen. Sie springt ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Gute Policen zahlen ihren Versicherten eine Rente, wenn diese ihren Beruf für sechs oder mehr Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Allerdings bekommt nicht jeder einen BU-Vertrag, und die Tarife können im Zweifel viel Geld kosten.

Diese Absicherung kann aber gerade in der derzeitigen Corona-Pandemie einen hohen Stellenwert haben, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Denn in manchen Fällen haben Covid-19-Erkrankungen Langzeitfolgen. Welche Auswirkungen das auf die Arbeitskraft von Betroffenen haben kann, ist aber noch nicht ausreichend untersucht.

Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten

Nach Erkenntnissen der Verbraucherschützer gibt es auch noch keine verlässlichen Auskünfte von den Versicherungsgesellschaften dazu, wie eine überstandene Covid-19-Erkrankung künftig die Möglichkeit beeinflusst, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder ob die Erkrankung zu Risikoausschlüssen oder höheren Kosten führt.

Klar ist: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen die Versicherer einige Gesundheitsfragen. Dabei wird auch gezielt nach bestehenden Vorerkrankungen gefragt. Diese Fragen sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unwahre Angaben führen dazu, dass Versicherte im Ernstfall eventuell leer ausgehen. Gezielte Fragen nach Covid-19 haben laut der Verbraucherzentrale Bremen bisher aber noch keinen generellen Einzug in die BU-Antragsformulare gefunden. (dpa)

Gesetzlich versichert reicht nicht

2017 gab es bundesweit allein mehr als 1,2 Millionen Unfälle in Kitas, Schulen und Hochschulen, auf dem Weg dorthin oder nach Hause. Das macht statistisch zirka ein Viertel aller Unfälle aus. Dabei stehen Kinder und junge Leute unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Neben ärztlicher Behandlung, Reha und psychologischer Betreuung zahlt sie im Ernstfall auch für Unterricht am Krankenbett, gewährt Zuschüsse zu Wohnungsumbauten oder eine lebenslange Rente, wenn ein Schaden sich nicht auskurieren lässt.

Ein Kind ist nur bei einem Unfall im schulischen Umfeld gesetzlich versichert. Die meisten Unfälle passieren aber zuhause bzw. im privaten Umfeld (43,8 Prozent).Und weil man nie weiß, was kommt, kann eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung beim Schutz seines Kindes sein. (Quellen: Stiftung warentest, kindersicherheit.de)

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