Der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, ist ein evangelischer Feiertag, an dem den Verstorbenen gedacht wird. Er findet immer am Sonntag vor dem ersten Advent statt und ist gleichzeitig der letzte Sonntag im Kirchenjahr.
Entstehung des Totensonntages
Am 24. April 1816 wurde der Totensonntag offiziell durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten eingeführt. Er legte das Datum auf den Sonntag vor dem 1. Advent fest.
Mögliche Gründe für die Einführung sind:
1. es sollte ein Gedenktag für die vielen Gefallenen der Befreiungskriege von 1813 bis 1815 eingeführt werden
2. die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise,
3. das Fehlen eines Gedenktages für Verstorbene im evangelischen Kirchenjahr.
Übrigens: Der Ewigkeitssonntag ist ein Synonym zum Totensonntag. Beide Namen meinen den gleichen, evangelischen Feiertag. Allerseelen ist hingegen ein katholischer Feiertag. Er hat eine ähnliche Bedeutung und findet jährlich am 2. November statt.
Ein stiller Tag mit Einschränkungen
Rund um das Gedenken an den Tod und die Verstorbenen sind eine Reihe an Bräuchen entstanden, die traditionell am Totensonntag gelebt werden.
Zum festen Bestandteil des Totensonntages gehört der Besuch des Friedhofes. Hier werden die Gräber der Angehörigen besucht, gepflegt und geschmückt. In den meisten evangelischen Gemeinden finden außerdem Gottesdienste zum Ewigkeitssonntag statt. Während des Gottesdienstes wird der Gemeindemitglieder, die im zu Ende gehenden Kirchenjahr verstorben sind, gedacht. Die Namen dieser Menschen werden verlesen, oft zum Klang der Kirchenglocken. Zusätzlich werden die Verstorbenen in die Fürbitte eingeschlossen.
Der Totensonntag ist ein sogenannter stiller Tag und somit in Deutschland besonders geschützt. Dadurch entstehen bestimmte Einschränkungen, die je nach Bundesland ganztägig gelten oder auf bestimmte Stunden begrenzt sind. Verboten können je nach Bundesland beispielsweise das Aufführen von Musik in Gaststätten, der Betrieb von Spielhallen und alle anderen öffentlichen und zur Unterhaltung dienenden Veranstaltungen sein.
Totensonntag und die Adventszeit - wie geht das zusammen?
Der Totensonntag fällt auf den Sonntag vor dem ersten Advent. Damit liegt der Tag, an dem wir unserer Toten gedenken, in unmittelbarer Nähe zu Adventskränzen, Lebkuchenhäusern, Weihnachtskrippen und farbenfrohen Lichterketten.
Mit diesem Tag endet das Kirchenjahr und mit dem neuen Kirchenjahr beginnt die Vorweihnachtszeit. Endlich darf festlich dekoriert werden – oder darf man schon vor dem Totensonntag weihnachtlich schmücken? Der Einzelhandel beginnt bereits vor dem Totensonntag mit dem Dekorieren ihrer Läden. Oft findet man Tannenbäume, Christbaumkugeln und weihnachtliche Lichter in Einkaufszentren und Innenstädten schon Ende Oktober. Manche Menschen freuen sich über die frühe weihnachtliche Dekoration, andere wiederum würden diese gerne auf den Advent beschränken.
Möchte man in christlichen Kulturkreisen die religiösen Konventionen achten, ist das Schmücken erst nach dem Totensonntag angemessen. Als Kompromiss entschließen sich einige Dekorationsliebhaber, bereits früher mit dem Schmücken zu beginnen, die leuchtende Weihnachtsdekoration jedoch erst nach dem Totensonntag anzuschalten.
Kleine Aufmerksamkeiten
Ewigkeitskarten sind Einladungskarten für den Ewigkeitsgottesdienst: Sie werden von den Kirchengemeinden meist an Gemeindemitglieder verschickt, die im vergangenen Kirchenjahr einen Angehörigen verloren haben.
Neben den Ewigkeitskarten gibt es weitere, kleine Geschenke, die Angehörige in ihrer Erinnerung unterstützen und trauern lassen. Beliebt sind Kerzen und Windlichter mit stimmungsvollen oder christlichen Motiven.
Auch Bücher und liebevoll gestaltete Hefte bieten Texte des Trostes und der Erinnerung. www.rauhes.de/cr