Angehöriger verstorben: Diese 7 Dinge sollten Sie jetzt regeln

Totensonntag

Angehöriger verstorben: Diese 7 Dinge sollten Sie jetzt regeln

Unliebsame Bürokratie: Nach dem Tod eines Angehörigen sind viele Dinge zu regeln. Da ist es gut, den Überblick zu behalten. Foto: Sebastian Willnow/dpa-mag

14.11.2022

In Zeiten der Trauer gibt es vermeintlich Wichtigeres als Bürokratie. Doch es gibt Dinge, die besser nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Hier erfahren Sie, was nacheinander zu tun ist.

1. Hausarzt verständigen
Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Tod des Verstorbenen bescheinigen. Ohne den Totenschein kann das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen.

,,Beim Sterbeort im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt in der Regel die Einrichtung das Organisatorische", sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

2. Bestattungsinstitut beauftragen
Als nächsten Schritt sollten Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Hat der Verstorbene selbst entsprechend vorgesorgt und frühzeitig ein Bestattungsinstitut ausgewählt, ist dieser Schritt einfacher. Wenn nicht, könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bei der Wahl des Bestatters helfen, sagt Herrnberger. Viele weitere organisatorische Dinge, wie zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde und die Anmeldung der Beerdigung, kann der Bestatter Ihnen abnehmen.

3. Die wichtigsten Dokumente zusammenstellen
Nun gilt es, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Ein Bestatter kann hierbei unterstützen. Außerdem sind in der Folge auch diese Unterlagen wichtig: die Krankenkassenkarte, die Rentennummer, Dokumente zur Betriebsrente und ein womöglich vorhandenes Testament. Gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Stereinegeldversicherung, Lebebensversicherung oder sonstige Verfügungen, so sollten auch diese Dokumente herausgesucht werden.

4. Bestattung organisieren
Geht es an die Organisation der Bestattung, lautet die wichtigste Frage: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hinterlassen? Ansgar Beckervordersandfort zufolge, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, ist das für Hinterbliebene eine große Erleichterung. In dem Dokument könnte der Verstorbene zu Lebzeiten noch festgelegt haben, wo und wie er beerdigt werden möchte, welche Trauergäste informiert werden sollten und welcher der Wunschbestatter ist.

Wichtig: Bestattungswünsche sollten nie im Testament formuliert werden. Es wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet.

5. Haushalt und Tiere versorgen
Hat der Angehörige einen eigenen Haushalt geführt, sollten Sie die Haustiere und Pflanzen versorgen, den Briefkasten leeren, bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, die Fenster schließen, den Kühlschrank leeren, Strom, Gas und Wasser abstellen beziehungsweise die Versorger informieren.

Hat der Verstorbene in einer gelebt,  Mietwohnung sollte außerdem der Vermieter oder die Hausverwaltung über den Tod informiert werden.

6. gen Verträge, Abos und Mitgliedschaften kündigen 
Über Kontoauszüge können Sie eine recht gute Übersicht über laufende Verpflichtungen erhalten, die nun enden sollten: Zum Beispiel Zeitungsabos, Mitgliedschaften in Vereinen, Versicherungen sowie Telefon- und Mobilfunkverträge.

7. Das Erbe regeln
Beim zuständigen Nachlassgericht sollten Sie eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie alle vorhandenen Testamente im Original einreichen. Das Nachlassgericht eröffnet dann die Testamente und schicke diese als beglaubigte Kopie samt Protokoll über die Eröffnung an die in den Testamenten bedachten Personen sowie die gesetzlichen Erben.

Hat der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet, können sich Erben mit der beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls als solche ausweisen und die Umschreibung von Konten und Immobilien auf sich beantragen. Existiert nur ein handschriftliches oder gar kein Testament, müssen Erben dafür in der Regel beim Notar einen kostenpflichtigen Erbschein beantragen. ,,Gibt es mehrere Erben, muss dann noch die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden", sagt Beckervordersandfort. dpa

Wir stehen Ihnen in schweren Stunden zur Seite - Bestattungsinstitut BeFlor & Riedel Bestattungen

Der Tod eines Menschen kommt oft überraschend, meist viel zu früh. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen als zuverlässiger und seriöser Partner bei Bestattung, Trauerfeier und allen Dienstleistungen, die mit dem letzten Abschied eines Menschen verbunden sind, zur Seite stehen.

Wir erledigen für Sie im Trauerfall die notwendigen Formalitäten, beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und übernehmen für Sie deren gesamte Organisation.

Mit eine der schwierigsten Herausforderungen ist die Auflösung des Haushalts des Verstorbenen. Neben dem Hausrat steckt jede Wohnung voller Erinnerungen und Geschichten, so dass die Auflösung einer Wohnung vielen Menschen schwerfällt. Auf Wunsch kümmern wir uns auch darum. Bei Bedarf können auch bereits im Vorfeld individuelle Beratungen stattfinden. So können vorsorglich alle notwendigen Entscheidungen getroffen werden.

Wir sorgen dafür, dass Sie ausreichend Zeit für die Trauer haben und entlasten Sie, wo immer es uns möglich und von Ihnen gewollt ist.

Das können wir für Sie tun:

► Individuelle und kompetente Beratung im Sterbefall
► Erledigung aller Formalitäten mit Behörden und Versicherungen
► Bestattungen: Erd-, Feuer-, See-, Friedwald, Anonymbestattung oder Erinnerungskristalle an die Angehörigen
► Auf Wunsch können Sie am offenen Sarg Abschied nehmen
► Ausgestaltung der Trauerfeier an dem von Ihnen gewünschten Ort (Musik, Dekoration  und Blumenschmuck nach Ihren Wünschen)   
► Vermittlung eines professionellen Trauerredner-/in
► Absprache mit Pfarrer-/in bei konfessioneller Trauerfeier
► Bestattungsvorsorge

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