Tierisch gut - Hund, Katze & Co.

Wer zahlt den Tierarzt?

21.06.2025
FRANK RUMPENHORST
FRANK RUMPENHORST

Es ist der Alptraum aller Katzenbesitzer die eigene Katze ist verschwunden und taucht mehrere Tage lang nicht auf. Dann die erlösende Nachricht: Die Samtpfote wurde gefunden und zum Tierarzt gebracht, wo sie behandelt wurde.

 In dem Fall erhält man nicht nur freudestrahlend sein Tier zurück, sondern obendrein eine saftige Tierarztrechnung. Und diese geht zu Recht an den Halter oder die Halterin, wie ein Gerichtsentscheid zeigt, auf den das Rechtsportal anwaltsauskunft.de verweist.

Im konkreten Fall war der verschwundene Kater bewusstlos von einer fremden Person aufgefunden worden. 

Das Tier wurde als Notfall in eine Tierklinik eingeliefert und dort behandelt. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von 565,31 Euro.

Unternehmen aus der Region

Das Amtsgericht München entschied, dass die Tierhalterin die Kosten für die Behandlung tragen muss (AZ: dpa-mag 161 C 16714/22).