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"Schonfrist" für Bernau: Neue Hundehalterverordnung

"Schonfrist" läuft am 30. Juni ab. Für viele Hundebesitzer ändert sich damit einiges.

Ab 1. Juli 2025 müssen alle Hunde in der Stadt Bernau beim Ordnungsamt angemeldet sein. Dann läuft die sogenannte Schonfrist aus. Foto: Stadt Bernau/Linda Standhardt

02.06.2025

In Bernau leben rund 2.670 Hunde. Davon waren 2024 aber nur 890 beim Ordnungsamt gemeldet.
Bis 1. Juli 2024 mussten nur Hunde, die eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern überschritten oder mehr als 20 Kilogramm wogen, beim Ordnungsamt angemeldet werden. Mit der neuen Hundehalteverordnung, die am 1. Juli 2024, in Kraft trat, änderte sich das. "Jeder Hund muss beim Ordnungsamt angemeldet werden, egal welche Rasse, wie groß und wie schwer - vom kleinen Hund wie dem Chihuahua bis zur Deutschen Dogge. Auch wenn das Tier schon lange in Bernau wohnt. Neu ist auch, dass jeder Hund ab einem Alter von acht Wochen mit einem Mikrochip-Transponder gemäß zu ISO-Standard kennzeichnen ist“, erklärt Juliane Ibold, die sich im städtischen Ordnungsamt um die Anmeldungen von Hunden kümmert. 

Unternehmen aus der Region

Die gesetzliche Übergangsfrist für das Anmelden der Hunde war bereits am 1. Februar 2025 ausgelaufen. Seitdem kann ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht mit einem Bußgeld geahndet werden. „Wir halten uns bisher noch an eine sogenannte ,Schonfrist, die am 30. Juni 2025 ausläuft“, berichtet Juliane Ibold. Auch wenn für den Vierbeiner ordnungsgemäß Hundesteuer bezahlt wird, entbindet dies die Tierhalter nicht von ihrer Anzeigepflicht beim Ordnungsamt. 

Ab 1. Juli Anzeige der Hundehaltung gebührenpflichtig
Ab 1. Juli wird für jede Anzeige der Hundehaltung eine Gebühr entsprechend der gültigen Gebührenordnung (GebOMIK) fällig.
Mit der neuen Verordnung (HundehV) schaffte das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als "unwiderlegbar gefährliche" und "widerlegbar gefährliche" Hunde aufgrund der Rasse ab.



stadt-bernau