Trauer in der dunklen Zeit

Tage des Gedenkens

Trauer in der dunklen Zeit

Beistand: Gemeinschaft und zwischenmenschliche Verbindungen können helfen, den Schmerz zu bewältigen.

Trauer ist ein individueller Prozess jeder Mensch geht auf seine eigene Weise damit um. In der dunklen Jahreszeit können Menschen Trost in Ritualen finden. Fotos: Bundesverband Deutscher Bestatter/spp-o

19.11.2024

Die Trauer um Verstorbene kann in der dunklen Jahreszeit besonders stark sein. Die kurzen Tage und langen Nächte verstärken die emotionale Dunkelheit, während die Natur um uns herum zur Ruhe kommt. In dieser Zeit können Erinnerungen an die Verstorbenen besonders lebendig werden und der Schmerz des Verlusts kann sich verstärken. Es ist wichtig zu verstehen, dass Trauer ein individueller Prozess ist und jeder Mensch auf seine eigene Weise damit umgeht. In der dunklen Jahreszeit können einige Menschen Trost in Ritualen finden, die das Gedenken an ihre Lieben ehren. Das kann das Besuchen des Grabes, das Anzünden einer Kerze oder das Schreiben von Briefen an die Verstorbenen sein. Die Dunkelheit kann auch dazu führen, dass Menschen sich zurückziehen und sich isoliert fühlen. Es ist jedoch wichtig, in solchen Zeiten Unterstützung von Familie, Freunden oder sogar professionellen Helfern zu suchen. Gemeinschaft und zwischenmenschliche Verbindungen können einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Trauer leisten.

Weitere Informationen für Trauernde liegen in der Regel in den Bestattungsinstituten aus oder man wendet sich direkt an Selbsthilfegruppen, Vereine, Wohlfahrtsverbände oder kirchliche Einrichtungen. Auch Psychotherapeuten oder Bildungsträger wie die Volkshochschule bieten Kurse und Hilfen an. Niemand in Trauer muss mit seinem Schmerz alleine bleiben (www.bestatter.de). akz

Nachlasspflegschaft - wann und wie?

Die Nachlasspflegschaft dient dazu, den Nachlass zu sichern. Sie ist so lange gegeben, bis die Erbschaft angenommen wird oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben, um die Gefahr zu vermeiden, dass der Nachlass Schaden nimmt bzw. Unberechtigte auf den Nachlass zugreifen.

Die Nachlasspflegschaft muss vom Nachlassgericht angeordnet werden, das ist der sogenannte Nachlasspfleger. Er ist dann dazu verpflichtet, die Erben zu ermitteln und den Nachlass zu sichern. Wenn ein Erbe nicht ermittelt werden kann, ein Erbe sich weigert, die Erbschaft anzunehmen oder bei einem unentschlossenen Erben, ist die Nachlasspflegschaft anzuordnen. Sie ist auch immer dann vorzunehmen, wenn Ungewissheit besteht, wer Erbe geworden ist. Also ist die Nachlasspflegschaft sinnvoll, wenn ein Gläubiger einen Anspruch gegen den Erblasser hat, aber nach seinem Tod nicht weiß, gegen wen er seinen Anspruch durchsetzen kann und mangels Erbscheins die Erben auch nicht bestimmen kann.

Wenn nur hinsichtlich eines Erbteils Ungewissheit besteht, ist die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf diesen Erbteil zu beschränken. Der Nachlasspfleger hat somit die Funktion, als gesetzlicher Vertreter den Nachlass des Erben zu sichern und zu erhalten. Des weiteren ist seine wesentliche Aufgabe die Erbenermittlung.

Dem Nachlasspfleger ist es nicht gestattet, sich an der Auseinandersetzung des Nachlasses zu beteiligen, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen oder auch einen Erbschein zu beantragen. Also verdrängt die Nachlasspflegschaft nicht die Verfügungsmacht der wirklichen Erben.

Er ist Nachlassgläubigern aber zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Auch muss er zwecks Ermittlung ein Nachlassverzeichnis aufstellen und dem Nachlassgericht vorlegen. pm/cr