Wagen wir doch zum Totensonntag die Perspektive der Zurückbleibenden, der Leid tragenden. Denen, die den Verlust hinnehmen müssen, ohne daran zu zerbrechen, gehört die ganze Aufmerksamkeit, wenn es nach Johannes Brahms ginge. „Ein deutsches Requiem“ entstand nach zehnjähriger Arbeit in den 1860er Jahren.
Brahms, am 7. Mai 1833 in Hamburg geboren, war da bereits ein gefeierter Klaviervirtuose, eng befreundet mit Robert und Clara Schumann. Die Voraufführung dreier Sätze fand in Wien statt im Jahre 1867. Es folgte eine weitere Aufführung im Bremer Dom an Karfreitag 1868, die Brahms selbst dirigierte und dann die endgültige Fassung mit sieben Sätzen am 18. Februar 1869 im Leipziger Gewandhaus unter der Leitung von Carl Reinecke. Was Johannes Brahms an Wort und Musik vollbrachte, geht mitten ins Herz, taugt für die Kirche und den Konzertsaal gleichermaßen und lässt einen fassungslos und staunend zurück:
Es lohnt sich, gerade in diesen Tagen, dieses umwerfende Werk neu oder wieder zu entdecken.
Sehr empfehlenswert, weil gewissenhaft präzise und ohne Schnörkel inszeniert, ist die Darbietung des Leipziger Gewandhauses unter der Leitung von Prof. Herbert Blomstedt.
Betreuungskompetenz für Angehörige
Geschichte: Für die Bestattung Verstorbener waren einst Angehörige, Freunde und Nachbarn verantwortlich.
Das Bestattungswesen hat eine lange Geschichte. Schon in der Antike war das Begräbnis Verstorbener ein Ausdruck der christlichen Bestattungskultur, die maßgeblich von der Kirche geprägt wurde. Für die Bestattung Verstorbener waren meist Angehörige, Freunde und Nachbarn verantwortlich. Die Reformation führte zur Säkularisierung, sprich zur Abspaltung des Bestattungswesens von der Kirche. In der weiteren Geschichte entstand im 19. Jahrhundert der eigentliche Bestatter-Beruf, der unter anderem aus dem Handwerk des Tischlers hervorging. Zum Beruf des Bestatters gehörte daher oft auch die Herstellung von Särgen. Deshalb entwickelten sich im Laufe der Zeit viele Handwerksbetriebe zu Bestattungsunternehmen.
Seit dem Jahr 2003 ist der Beruf„Bestattungsfachkraft“ zu einem geordneten und bundesweit einheitlich geregelten Ausbildungsberuf geworden. Mehr denn je ist eine qualifizierte Aus- und Fortbildung von Bestattern notwendig. Denn Hinterbliebene wünschen heute nicht mehr nur eine einfache Bestattung, bei der der Verkauf eines Sarges im Mittelpunkt steht. Von den Profis werden umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Betreuung von Angehörigen, Versorgung des verstorbenen Menschen und Organisation sowie detaillierte Kenntnisse rechtlicher, sozialer und fachlicher Belange rund um Tod, Trauer und Bestattung erwartet.
Wer heute die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft oder eine entsprechende Fortbildung mit anschließender Prüfung bei den Handwerkskammern durchläuft, kann sicher sein, dass er den Anforderungen des Bestatterberufes auch morgen gewachsen sein wird. Dabei sind berufsbegleitende Fortbildungen Garanten für die Qualitätssicherung im Bestattungsgewerbe. Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt.
www.bestatter.de /cr