So viele Austritte wie in den letzten Jahren gab es in der katholischen Kirche noch nie. Immer mehr Katholiken in Deutschland entscheiden sich dazu. Doch abgesehen davon, dass sie keine Kirchensteuer mehr zahlen müssen - was bedeutet dieser Schritt eigentlich in der Konsequenz?
Grundsätzlich gilt: Wer einmal getauft ist, bleibt getauft. In der kirchlichen Lehre wird auch davon gesprochen, dass die Taufe „ein unauslöschliches Prägemal“ sei und nicht verloren werden könne.
Doch aus Sicht der katholischen Kirche wird großer Wert darauf gelegt, dass Gläubige nicht nur glauben, sondern auch Mitglied der Organisation - also der katholischen Kirche - sind. Wer austritt, begeht nach Auffassung der Kirche eine „schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“, schreibt die Deutsche Bischofskonzerenz (DBK). Das bedeutet: Ein Austritt nur aus der Institution ist nicht möglich.
Wer aus der Kirche austritt, darf keine Sakramente empfangen
Wer ausgetreten ist, verliert bestimmte Privilegien und Rechte. Über die genauen Folgen eines Austritts informiert ein DBK-Dekret aus dem Jahr 2012. So kann man beispielsweise nicht die Sakramente empfangen - wie Buße, Krankensalbung oder Eucharistie - außer in Todesgefahr.
Begräbnis
Auch auf ein katholisches Begräbnis können Menschen, die ausgetreten sind, in der Regel nicht hoffen. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn eine Person kurz vorher noch Reue zeigt oder Angehörige sich dies wünschen - alles eine Frage des Einzelfalls.
Taufe
Soll ein Kind katholisch getauft werden, ist dies im Einzelfall möglich. Dafür müsse „die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird“, so die Deutsche Bischofskonferenz.
Gottesdienst
Wer will, darf zwar weiterhin zu katholischen Gottesdiensten gehen. Dort jedoch ebenfalls keine Sakramente empfangen. Ausgetretene Personen dürfen zudem keine kirchlichen Ämter bekleiden und kein Tauf- oder Firmpate sein. Aus der Kirche ausgetretene Personen dürfen nur in einigen kirchlichen Vereinen nicht mehr Mitglied sein. Und auch das aktive und das passive Wahlrecht in kirchlichen Gremien wird ihnen verweigert. dpa