Gedenken an Miez und Co

TAG DES FRIEDHOFS

Gedenken an Miez und Co

Für viele Menschen gehören die Haustiere zur Familie. Umso wichtiger ist eine würdevolle letzte Ehre.

Wenn das geliebte Tier geht. Foto: adobe.stock

18.09.2023

In deutschen Haushalten lebten im Jahr 2019 rund 34 Millionen Haustiere, darunter allein rund 14,7 Millionen Katzen und 10,1 Millionen Hunde. Haustiere haben für viele Haustierbesitzer den gleichen Stellenwert wie ein Familienmitglied und umso naheliegender ist die Trauer um das geliebte Tier. Die Besitzer müssen eine Entscheidung zum Verbleib des Haustiers und der Tierbestattung treffen. Grundsätzlich bestehen hierfür folgende Optionen:

Kremierung in einem Tierkrematorium

Die Kremierung oder Einäscherung bedeutet eine Feuerbestattung in einem Tierkrematorium. Bei einer Sammelkremierung werden mehrere Tiere verbrannt. Die zurückbleibende Asche wird meist auf Naturflächen im Umkreis des Kleintierkrematoriums verstreut. Die Kosten einer Kremierung richten sich nach Größe und Gewicht des Tieres und liegen zwischen ca. 45 Euro bis 135 Euro.

Einzelkremierung

Hier wird ausschließlich das eigene Haustier eingeäschert. Die Urne mit der Asche können die Besitzer mit nach Hause nehmen und selbst verwahren oder sie wird dann direkt an ein beauftragtes Tierbestattungsunternehmen übergeben. Einzelkremierungen kosten zwischen ca. 100 Euro und 315 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Urne und die Überführung.

Beerdigung auf einem Tierfriedhof

Wird ein Bestatter beauftragt, kümmert dieser sich zum Beispiel um die Tierbestattung auf einem Tierfriedhof, von denen es deutschlandweit circa 120 gibt. Seit 2015 besteht sogar die Möglichkeit, Mensch und Tier im Rahmen eines Freundschafts- oder Familiengrabes gemeinsam in einem Urnengrab zu bestatten.

Tierbestattung auf dem eigenen Grundstück

Das Vergraben des Tieres im Garten des eigenen, nicht gemieteten Grundstück ist unter anderem erlaubt, wenn das Haustier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit erlegen ist. Der Tierleichnam muss mindestens einen halben Meter unter der Erde begraben werden allrecht.de