Viele Ältere haben eins gemeinsam: Sie wollen am liebsten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wer Kinder hat, hofft, dass sie eines Tages die Pflege übernehmen. Doch der Wegfall des „klassischen“ Familienbildes - Papa geht arbeiten, Mama bleibt zu Hause und kümmert sich um die Kinder oder eben um Oma und Opa - erschwert das. Denn in der „mittleren“ Generation bis 67 arbeiten mittlerweile oft beide Partner, viele auch Vollzeit. Bleibt einer von beiden zu Hause oder reduziert die Arbeitszeit, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, deckt das Pflegegeld den Verdienstausfall bei Weitem nicht. Ein ambulanter Pflegedienst, der ein- oder zweimal täglich nach dem Rechten sieht, ist eine Lösung. Doch oft reicht das nicht aus. Braucht ein Betroffener etwa Hilfe beim Toilettengang, kann er damit ja nicht bis zum Besuch einer Pflegekraft warten.
Die Lösung könnte eine Tagespflege sein. Wie im Kindergarten können hier Senioren morgens hingebracht und abends wieder abgeholt werden. In der Tagespflege werden die Betroffenen professionell betreut und haben Gesellschaft. Gemeinsame Aktivitäten und ein seniorengerechtes Umfeld sorgen dafür, dass Abwechslung geboten ist. Gleichzeitig achten die Pflegekräfte darauf, dass die Gäste der Tagespflege ausreichend essen und trinken - ein großes Problem bei alleinstehenden Personen. Auch für Demenzpatienten eignet sich die Tagespflege - die Angehörigen müssen sich keine Sorgen machen, dass der Betroffene vergisst, den Herd auszuschalten oder den Wasserhahn abzudrehen.
Das bieten Tagespflegeeinrichtungen
1. Stunden- oder tageweise Betreuung: In der Regel sind die Angebote flexibel und lassen sich auf die persönlichen Bedürfnisse maßschneidern.
2. Pflegeleistungen: Dazu gehören zum Beispiel Hilfe beim Essen oder beim Toilettengang
3. Beschäftigung: Gemeinsames Mensch-Ärgere-Dich-Nicht-Spielen, eine Zeitungsrunde, das Singen von Volksliedern - die Pflegekräfte lassen sich oft einiges einfallen. Auch Ausflüge und Spaziergänge gehören dazu.
4. Verpflegung: Je nach Tageszeit werden Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee oder Abendessen angeboten. Auch auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten die Mitarbeiter.
Angehörige der Pflegebedürftigen sollten sich über die Leistungen und Preise der verschiedenen Einrichtungen informieren und sich am besten selbst vor Ort ein Bild machen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Die Mitarbeiter der Einrichtungen können auch Tipps geben, welche Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können.
Manchmal müssen auch die Betroffenen vom Besuch einer Tagespflegeeinrichtung überzeugt werden.
Seinen Alltag ändert man eben auch und gerade im Alter nicht gerne. Probetage können helfen, das erfahrene Personal tut sein Übriges, damit die Gäste sich wohlfühlen.
Kerstin Auernhammer
Was ändert sich 2026 für die Pflege zuhause?
Die bisher fest beschlossenen Änderungen betreffen vor allem die Prävention, treffen gesundheitliche größere Befugnisse für Pflegefachkräfte und den Bürokratieabbau.
Gesundheitliche Prävention
Die Vorsorge war bislang nicht in der häuslichen Pflege angekommen. Das soll sich jetzt ändern. Eine zentrale Rolle sollen dabei die Fachkräfte vor Ort spielen, also ambulante Pflegefachkräfte und die Pflegeberater. Sie sollen über Möglichkeiten der Prävention informieren und passende Angebote empfehlen. Das können zum Beispiel Kurse zu Themen wie Ernährung, Mobilität, Sturzprophylaxe oder dem Umgang mit Stress sein. Die finden dann entweder in der Nähe des Wohnorts statt oder online, je nach Angebot. Entscheidend ist dabei nur, dass die Präventionskurse von den Kassen anerkannt sind.
Weniger Pflichttermine
Die sogenannten Beratungseinsätze nach 37.3 sind Beratungsgespräche mit Pflegeexperten. Sie sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bei der Organisation, Finanzierung und Durchführung der häuslichen Pflege unterstützen.
Wer Pflegegeld bezieht und keine Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhält, ist sogar verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Ab sofort sind für den Pflegegrad 2 bis 5 nur noch halbjährliche Beratungseinsätze nötig.
Die zusätzlichen Termine bei Pflegegrad 4 oder 5 können aber auf Wunsch weiterhin stattfinden und bleiben auch kostenlos.
Verhinderungspflege nicht rückwirkend
Die Verhinderungspflege ist auch als „Ersatzpflege“ bekannt. Wenn eine Pflegeperson in der häuslichen Pflege ausfällt, kann darüber eine Ersatzpflegeperson finanziert werden.
Wenn alle Nachweise vorlagen, konnten Zahlungen für Verhinderungspflege bis einschließlich 2025 für bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Das ändert sich: Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist ab 2026 nur noch für das aktuelle und für das vorige Kalenderjahr möglich.
pflege.de


