„Der Internationale Tag der Pflegenden ist kein Feiertag - aber ein Tag, der der Pflegeprofession gehört. Ein Tag, der erinnert: In der Pflege stecken Stärke, Professionalität und Menschlichkeit. Und es ist höchste Zeit, genau das auch politisch und gesellschaftlich abzusichern.“ Das sagte Christina Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates bereits im vergangenen Jahr zum gleichnamigen Anlass und ließ Taten folgen, die in die richtige Richtung weisen:
Vergrößerung des Kompetenzbereiches
Zum 1. Januar 2026 trat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) (Pflegekompetenzgesetz) in Kraft und brachte wesentliche Änderungen für den beruflichen Alltag: Pflegefachkräfte erhalten mehr Kompetenzen und einen größeren Ermessungsspielraum. Dokumentationspflichten werden reduziert und digitale Pflegeanwendungen (DIPA) werdene seitdem stärker gefördert.
Mindestlohn steigt ab Juli
Außerdem steigt der Pflegemindestlohn in Deutschland zum 1. Juli 2026 und erneut im darauffolgenden Jahr 2027 in zwei Schritten für alle Qualifikationsstufen. mindestens Ab dem 1. Juli erhalten Pflegehilfskräfte 16,52 Euro/Std., qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro/Std. und Pflegefachkräfte 21,03 Euro/Std.. Die Erhöhung wurde von der Pflegekommission empfohlen, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entgegnen. pm/jr
Abtretungserklärung nur unter Vorbehalt
Wer Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen. Pflegebedürftige Menschen bekommen allerdings regelmäßig Unterstützung von der Pflegekasse. Einziger Nach1 teil: Betroffene gehen meist zunächst in Vorleistung und c müssen anschließend bürokratischen Aufwand betreiben, um an das Geld von der Pflegekasse zu kommen.
Das geht auch einfacher - mit einer sogenannten Abtretungserklärung, die Pflegebedürftige dem jeweiligen Pflege- oder Betreuungsdienst ausstellen können. Damit können Anbieter direkt selbst mit der Pflegekasse abrechnen und übernehmen sämtliche Kommunikation. Das berge allerdings auch eine Gefahr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Erklärung getrennt vom Pflegevertrag behandeln
Verbraucherschützerin Verena Querling beobachtet, dass Anbieter, denen eine solche Abtretungserklärung gegeben wurde, häufig Leistungsbudgets bei den Kassen abrufen, ohne dass Pflegebedürftige das „nachvollziehen konnten oder überhaupt davon erfahren haben“.
Wer eine Abtretungserklärung abgibt, kann nicht mehr selbstständig und flexibel nach Bedarf über die Budgets verfügen. Besser sollte sich die Abtretungserklärung auf eine bestimmte, zeitlich begrenzte Leistung beschränken zum Beispiel den Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Zudem sollten der Pflegevertrag und die Abtretungserklärung immer getrennte Verträge sein. dpa


