Homeofficepauschale

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Homeofficepauschale

Steuererklärung: Arbeitstage genau dokumentieren

Wer sich für 2022 Notizen zu Homeoffice-Tagen im Kalender macht, kann leichter belegen, wann er oder sie zu Hause gearbeitet hat. Foto: Finn Winkler/dpa/dpa-tmn

15.02.2022

Viele Beschäftigte arbeiten wegen der Corona-Pandemie noch oder wieder zu Hause. Die gute Nachricht: Die steuerliche Regelung zur Homeofficepauschale soll nach dem Willen der Bundesregierung auch für das Jahr 2022 gelten. „Nach dieser Regelung dürfen für jeden Arbeitstag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erfolgt ist, 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.“

Im Zweifel müssen Beschäftigte belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben. „Es ist empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 entsprechende Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde“, rät Bauer. (dpa)

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