Rentenversicherung hilft mit Bescheinigung

Steuertipps - Was ist neu? - Frankfurt (Oder)

Rentenversicherung hilft mit Bescheinigung

  

Foto: Christin Klose/dpa-mag

14.02.2022

Auch Rentnerinnen und Rentner können verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. 2021 lag der Freibetrag bei 9744 Euro für Singles und bei 19 488 Euro für Verheiratete. 2022 liegt er bei 9984 Euro beziehungsweise 19 968 Euro.

Gut zu wissen: Die Daten für die gesetzliche Rente werden dem Finanzamt automatisch übermittelt und müssen nicht mehr eingetragen werden. Nur wer bereits mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms das Ergebnis erfahren möchte, muss die Daten eintragen. Hierbei hilft eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte einzutragen sind. Einmal beantragt wird die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch zugeschickt. Beim ersten Mal muss sie unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer angefordert werden, zum Beispiel online oder am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Weitere Informationen zum Thema Steuern bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ (kostenfrei auf der Homepage abrufbar). (dpa)

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