Steuertipps - Was ist neu?

Hinzuverdienstgrenzen gestiegen

Erwerbsminderungsrentnern bleibt mehr Geld pro Jahr.

07.02.2026
Kann sich ganz schön summieren: Wer ein Jahr lang an einer selbst gewählten SparChallenge festhält, kann am Ende des Jahres auf vierstellige Beträge blicken. Foto: Robert Michael/dpa-mag
Kann sich ganz schön summieren: Wer ein Jahr lang an einer selbst gewählten SparChallenge festhält, kann am Ende des Jahres auf vierstellige Beträge blicken. Foto: Robert Michael/dpa-mag

Wer durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen, kann von der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Können Betroffene zumindest noch wenige Stunden am Tag arbeiten, steht ihnen eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu, ansonsten gibt es die volle. Das soll die finanziellen Einbußen mildern.

Anspruchsberechtigte müssen damit also nicht per se auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Sie tun aber gut daran, den zuständigen Rentenversicherungsträger vor Aufnahme einer Arbeit über den zeitlichen Umfang der Arbeit, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst zu informieren. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin. Der Grund: Die Einkünfte aus dem Job werden unter Umständen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Damit die Rente nicht gekürzt wird, müssen Erwerbsgeminderte bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Chancen auf Arbeitsmarktrückkehr erhöhen

Zum Jahresbeginn 2026 sind diese gestiegen: Bei voller Erwerbsminderung dürfen Betroffene maximal 20.763,75 (2025: 19.661) Euro pro Jahr verdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen es maximal 41.527,50 (2025: 39.922) Euro sein. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann die Grenze individuell auch höher ausfallen, weil sie sich nach dem höchsten Arbeitseinkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung richtet. 

Erwerbsminderungsrentner haben seit 2024 im Rahmen einer Arbeitserprobung die Möglichkeit, etwa sechs Monate lang zu testen, ob ihnen die Wiederaufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit möglich ist. In diesem Zeitraum gefährden sie ihren Rentenanspruch nicht. Erst wenn die Arbeitserprobung glückt und Erwerbsgeminderte dauerhaft bei der Tätigkeit bleiben, prüft die Rentenversicherung, ob und in welchem Umfang in Zukunft Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

Mehr Informationen zum Thema gibt es in der kostenfreien DRV-Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, die auf der Webseite der DRV zum Download bereitsteht. dpa


Steuerliche Änderungen seit Januar 2026

Seit Januar 2026 wirken steuerliche und weitere Änderungen, von denen sowohl Bürger und Bürgerinnen als auch Unternehmen profitieren.

Im Überblick:

• Höherer Grundfreibetrag und mehr Geld für Familien
• Energie wird spürbar günstiger 
• Höhere Pendlerpauschale schafft mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land
• Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
• Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver
• Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie stärkt Branche
• Stärkung des Ehrenamts durch höhere Pauschalen
• Investitionsbooster stärkt Forschung
• Rekordinvestitionen im Bundeshaushalt 2026

Beispiel 1: Höherer Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. 2026 steigt er um 252 Euro auf 12.348 Euro. Zudem wird auch der übrige Einkommensteuertarif mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.

Beispiel 2: Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z. B. Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt werden die Gastronomiebranche und die Bürgerinnen und Bürger um 3,6 Mrd. Euro jährlich entlastet.

Unternehmen aus der Region

Beispiel 3: Stärkung des Ehrenamts durch höhere Pauschalen

Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet: Zum 1. Januar 2026 steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Die höheren Pauschalen sind Teil eines größeren Pakets der Bundesregierung, das Vereinen und Ehrenamtlichen den Einsatz für die Gesellschaft erleichtert. Mehr unter www.bundesfinanzministerium.de


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