
Wer bei der Steuer trickst, muss jederzeit damit rechnen, von der Steuerfahndung erwischt zu werden. Die Summe der hinterzogenen Steuern ist nicht entscheidend, Ermittler werden bei jedwedem Anfangsverdacht tätig. Ein Mittel zur Aufklärung ist die Wohnungsdurchsuchung. Haben die Steuerfahnder einen Durchsuchungsbeschluss, können sich Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dagegen nicht wehren.
Die Einsatzkräfte kommen auch gegen den Willen der beschuldigten Person rein, mahnen Experten Wird die Tür nicht geöffnet, hilft der Schlüsseldienst weiter. Durchsuchen wird die Steuerfahndung alles, was für die Ermittlung wichtig sein könnte - also etwa Verträge, Rechnungen, Schriftverkehr, aber auch Daten oder Mails, die auf Servern oder Datenträgern liegen. Beschuldigte dürfen bei der Durchsuchung anwesend sein. Sie müssen sich aber nicht zum Sachverhalt äußern, weil sie sich dadurch selbst belasten könnten. Ihr gutes Recht ist es außerdem, einen Strafverteidiger zu kontaktieren und sich rechtlich beraten zu lassen. dpa