Im konkreten Fall stritt das Ehepaar bei der Scheidung um die Höhe des nachehelichen Unterhalts. Der unterhaltspflichtige Mann war selbstständig und hatte eine Corona-Soforthilfe in Höhe von rund 7 000 Euro erhalten. Diese war den unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Einkünften angerechnet worden. Zu Unrecht, befand das Gericht. Es stellt klar: Die Soforthilfe soll insbesondere coronabedingte Liquiditätsengpässe überbrücken und kann nicht für den laufenden Lebensunterhalt verwendet werden. Sie kann daher auch nicht den eheangemessenen Lebensbedarf bestimmen. (dpa)
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Scheidung: Corona-Soforthilfe nicht für Unterhalt anrechenbar

Die Corona-Hilfe zählt nicht zu den berücksichtigenden Einkünften für nachehelichen Unterhalt. Foto: Robert Michael/ dpa-Zentralbild/dpa-mag
09.02.2022
Coronahilfe wirkt sich nicht auf die Höhe des Unterhalts aus. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.