Scheidung: Corona-Soforthilfe nicht für Unterhalt anrechenbar

Steuertipps • Was ist neu?

Scheidung: Corona-Soforthilfe nicht für Unterhalt anrechenbar

Die Corona-Hilfe zählt nicht zu den berücksichtigenden Einkünften für nachehelichen Unterhalt. Foto: Robert Michael/ dpa-Zentralbild/dpa-mag

09.02.2022

Coronahilfe wirkt sich nicht auf die Höhe des Unterhalts aus. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall stritt das Ehepaar bei der Scheidung um die Höhe des nachehelichen Unterhalts. Der unterhaltspflichtige Mann war selbstständig und hatte eine Corona-Soforthilfe in Höhe von rund 7 000 Euro erhalten. Diese war den unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Einkünften angerechnet worden. Zu Unrecht, befand das Gericht. Es stellt klar: Die Soforthilfe soll insbesondere coronabedingte Liquiditätsengpässe überbrücken und kann nicht für den laufenden Lebensunterhalt verwendet werden. Sie kann daher auch nicht den eheangemessenen Lebensbedarf bestimmen. (dpa)