Auszahlung verschieben
Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, bekommen ArbeitnehmerInnen oft eine Abfindung. Diese ist ein vollständig steuerpflichtiger Arbeitslohn (Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine). Die Abfindung wird steuerlich dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Zahlung auf dem Konto eingegangen ist.
Zwar muss der Arbeitnehmer die Abfindung im Jahr der Auszahlung als Einkommen voll versteuern, jedoch nicht mit dem üblichen Steuersatz, so Experten. Durch die Anwendung der so genannten Fünftelregelung können Abfindungen ermäßigt besteuert werden. Wichtig: Damit Arbeitnehmer von der Fünftelregelung profitieren, muss die Abfindung auf einen Schlag gezahlt werden. Eine Verschiebung der kompletten Abfindung in das Folgejahr kann steuerliche Vorteile bringen; wenn die Einkünfte infolge von vorübergehender Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr geringer ausfallen und der Betroffene Lohnersatzleistungen bezieht. (dpa)