Mobiltelefon: Berufliche Nutzung bringt Steuervorteil

Steuertipps. Jahresabschluss

Mobiltelefon: Berufliche Nutzung bringt Steuervorteil

Steuerzahler können ihre Handykosten je nach Umfang der beruflichen Nutzung steuerlich geltend machen. Foto: Z. Scheurer/dpa

17.09.2024

Nutzen Sie Ihr privates Mobiltelefon auch beruflich? Bei Beschäftigten, denen der Arbeitgeber kein Handy oder Smartphone zur Verfügung stellt, ist das oft der Fall - und sei es nur, weil das Bürotelefon ins Homeoffice umgeleitet wird.

Was viele nicht wissen: Die Kosten für die Anschaffung des Geräts sowie die laufenden Handykosten können dann steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Macht die berufliche Nutzung mehr als 90 Prozent aus, kann der gesamte Kaufpreis im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Bruttopreis nicht mehr als 952 Euro beträgt. „Liegt der Kaufpreis über 800 Euro netto, muss das Handy über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die gewöhnliche Nutzungsdauer für Mobiltelefone hat die Finanzverwaltung auf fünf Jahre festgelegt.

Ein Beispiel: Ein rein dienstlich genutztes Handy mit einem Bruttopreis von 1.200 Euro müsste so über fünf Jahre hinweg mit je 240 Euro abgeschrieben werden. Wer das Smartphone nicht am 1. Januar, sondern unterjährig erwirbt, kann auch nur die anteiligen Monate absetzen. Bei Anschaffung etwa am 1. Oktober verbleibt für dieses Jahr nur noch ein Steuervorteil von 60 Euro.

An diese Stelle der Steuererklärung gehören die Kosten

Bei einem geringeren dienstlichen Nutzungsanteil als 90 Prozent kann der Betrag ebenfalls nur anteilig angesetzt werden. Laut dem Bund der Steuerzahler ist es für Berufsgruppen mit einem hohen Kommunikationsanteil leichter, die berufliche Nutzung des Handys - zum Beispiel in Höhe von 50 Prozent - auch ohne Nachweis glaubhaft zu machen. Ansonsten sind Karbe-Geẞler zufolge bis zu 20 Prozent der Ausgaben pauschal absetzbar. Dasselbe gilt für die laufenden Kosten, wie zum Beispiel den Telefonvertrag - allerdings nur bis zu einer Grenze von 20 Euro im Monat. dpa