Überschwemmt, zerstört, weggespült: In Teilen Deutschlands wurde das Leben vieler Menschen durch die heftigen Unwetter und die folgenden Überflutungen auf den Kopf gestellt. Hilfsorganisationen waren überall dort zur Stelle, wo es Bedarf gab. Wer ihnen mit einer Spende unter die Arme gegriffen hat, kann davon zum Jahresabschluss steuerlich profitieren - unter gewissen Umständen.
Es gilt: Bei Spenden an eine gemeinnützige Organisation von bis zu 300 Euro genügt dem Finanzamt ein einfacher Nachweis - zum Beispiel ein Kontoauszug oder ein Screenshot der Überweisung. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Der Nachweis sollte den Namen und die Kontonummer des Spenders und des Empfängers enthalten.
Wer mehr als 300 Euro spenden möchte, braucht als Nachweis in der Regel eine Spendenbescheinigung, die die empfangende Organisation ausstellt.
In Katastrophenfällen können Finanzbehörden diese Regelung laut VLH aufweichen und auch bei höheren Zuwendungen den einfachen Nachweis akzeptieren. Voraussetzung ist, dass das Geld auf ein eigenes, für den jeweiligen Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto geht. Gut zu wissen: Steuerlich absetzbar sind nur Spendenbeträge bis zu einer Höhe von 20 Prozent der eigenen Jahreseinkünfte.
Nachweis belegbar
Um vom Steuervorteil zu profitieren, muss die Spende bei der Steuererklärung in der „Anlage Sonderausgaben“ angegeben werden. Der Beleg muss nicht direkt mit gesendet werden. Er sollte aber zur Hand sein, falls das Finanzamt danach fragt.
Wer bei seiner Spende sicherstellen möchte, dass die ausgewählte Organisation seriös ist, kann darauf achten, dass sie mit dem Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) ausgezeichnet ist. Eine Liste aller Träger des DZI-Spendensiegels findet sich auf der Webseite des DZI. dpa-mag