Werbungskosten in vermietetem Wohnraum

STEUERN & RECHT

Werbungskosten in vermietetem Wohnraum

Vermietende müssen Mieteinnahmen versteuern, können aber viele Ausgaben absetzen und sollten auch bei Vermietung an Familienangehörige Formalitäten beachten. Foto: Christin Klose/dpa-mag

30.04.2024

Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Deutschland Wohnraum vermieten, müssen die Einnahmen versteuern. Im Gegenzug können sie aber viele Ausgaben, die ihnen rund um den Kauf, die Vermietung und die Instandhaltung entstehen, von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie bei der Vermietung allerdings einige Formalien einhalten. Selbst jene Vermieter, die Wohnraum an Familienangehörige vermieten, sollten darum nicht zu sorglos an die Sache herangehen, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern. 

Sie empfiehlt Vermieterinnen und Vermietern unbedingt auf folgende drei Punkte zu achten:

1. Schriftlicher Mietvertrag: Damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird, braucht es einen schriftlichen Mietvertrag - der sollte zudem der Norm entsprechen. Die Experten empfehlen, einen Mustermietvertrag aus dem Internet oder Schreibwarenhandel zu verwenden.

2. Mietzahlung per Überweisung oder Lastschrift: Die Behörden prüfen auch, ob die monatlichen Mietzahlungen und Betriebskostenabschläge tatsächlich vom Mieter an den Vermieter bzw. die Vermieterin fließen. Bankauszüge dienen als Nachweis, Barzahlungen akzeptieren die Finanzämter regelmäßig nicht.

3. Marktgerechter Mietzins: Den vollen Steuerabzug berücksichtigt das Finanzamt nur dann, wenn der Wohnraum nicht zum Spottpreis angeboten wird. Konkret muss der Mietpreis mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Entscheidend ist die Warmmiete. Da die Klausel auch für möblierte Wohnungen gilt, sollten Vermieter für möblierten Wohnraum unbedingt einen Zuschlag für die Einrichtung berücksichtigen. Liegt der Mietpreis bei mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, müssen Vermieterinnen und Vermieter mit der sogenannten Totalüberschussprognose nachweisen, dass sie damit langfristig trotzdem einen Gewinn erwarten. Sonst wird der Steuerabzug gekürzt. Bei Mieten unterhalb von 50 Prozent der Marktmiete geschieht das automatisch. dpa

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