Wer sich in psychotherapeutische Behandlung begibt, ist in den meisten Fällen froh, überhaupt Hilfe zu bekommen. Was Betroffene manchmal nicht wissen oder vergessen: Wie bei anderen Erkrankungen auch kann man Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und so unter Umständen die Steuerlast senken. Daniela Karbe-Geẞler vom Bund der Steuerzahler erklärt es.
Wann ist es möglich, die Kosten für Psychotherapie von der Steuer abzusetzen?
Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen zu den Krankheitskosten.
Bei Aufwendungen, die durch krankheitsbedingte Maßnahmen entstehen, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie zwangsläufig entstehen, soweit sie entweder der Heilung dienen oder die Krankheit erträglich machen.
Welche Kosten für die Psychotherapie kann man absetzen?
Absetzen kann man die Kosten für die Psychotherapie selbst, aber auch Fahrtkosten. Wie bei anderen Erkrankungen und Behandlungen sind dies 30 Cent pro Kilometer. Sollten Hilfsmittel wie Arbeitsbücher ebenfalls zwangsläufig für die Therapie benötigt werden, können auch diese Kosten einfließen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Kosten abzusetzen? Und muss man diese belegen?
Die Psychotherapie muss medizinisch notwendig sein, das heißt, es wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Wer keine Verordnung hat, braucht eine Bestätigung der Diagnose durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt oder den medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Wichtig: Ein solches Attest muss zwingend vor Beginn der Maßnahme - hier der Psychotherapie - ausgestellt worden sein. Und: Die passende Behandlung muss von einer approbierten Psychotherapeutin durchgeführt werden.
Gibt es eine Grenze für die Absetzbarkeit von Kosten für die Psychotherapie?
Bei solchen außergewöhnlichen Belastungen gibt es eine zumutbare Eigenbelastungsgrenze. „Dieser sogenannte Selbstbehalt hängt davon ab, ob ich verheiratet bin, ob und wie viele Kinder ich habe, wie hoch mein Einkommen ist und welche Kosten ich ansonsten getragen habe“, erklärt Karbe-Geßler. Und dann ist die Gesamtsumme der außergewöhnlichen Belastungen entscheidend. „Erst wenn die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastungsgrenze liegen, wirkt sich das bei der Steuer aus.“ Gut zu wissen: Dieser Wert ist nicht konstant, sondern jedes Jahr aufs Neue zu ermitteln. dpa