Rechts- und Steuertipps zum Jahreswechsel

Lohnsteuer-Ermäßigung

Früh sparen: Den Antrag für 2025 schon jetzt stellen.

16.12.2024
Langer Arbeitsweg, hohe Krankheitskosten? Wer schnell von Steuervergünstigungen profitieren möchte, kann das ab sofort beantragen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-mag
Langer Arbeitsweg, hohe Krankheitskosten? Wer schnell von Steuervergünstigungen profitieren möchte, kann das ab sofort beantragen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-mag

Rechnen Sie im kommenden Jahr mit hohen außergewöhnlichen Belastungen, einem langen Arbeitsweg oder anderen Umständen, die Ihre Steuerlast senken dürften? Dann können Sie von der Erleichterung nicht erst im Rahmen Ihrer Steuererklärung am Jahresende profitieren.

Prognostizieren Sie steuerlich relevante Aufwendungen, die gewisse Grenzen überschreiten werden, dann können Sie das Finanzamt bitten, bereits unter dem Jahr eine Lohnsteuer-Ermäßigung vorzunehmen. Den entsprechenden Antrag können Sie ab sofort bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

Der Vorteil: Bei Bewilligung führt Ihr Arbeitgeber bereits unterjährig weniger Lohnsteuer ans Finanzamt ab, wodurch Ihnen Monat für Monat mehr Geld zur Verfügung steht. Der jeweilige Freibetrag kann für zwei Jahre beantragt werden.

Ändern sich innerhalb dieser Zeit die Umstände, sodass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, zum Beispiel weil sich nach einem Jobwechsel der Arbeitsweg verkürzt, so müssen Sie das Finanzamt über die Änderung unbedingt informieren, so der Bund der Steuerzahler weiter.

Bei Bewilligung ist Steuererklärung Pflicht

Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags ist, dass die steuerlich relevanten Aufwendungen, die Sie für 2025 erwarten, mehr als 600 Euro betragen - dazu zählen etwa Sonderausgaben durch Unterhaltsleistungen oder außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten. Haben Sie nur berufsbedingte Werbungskosten wie Fahrt- oder Schulungskosten vorzutragen, billigt das Finanzamt die Ermäßigung sogar erst hin ab einem Wert von mehr als 1.230 Euro. Der Grund: Bis zu dieser Höhe greift ohne der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch ohne Antrag Berücksichtigung findet.

Unternehmen aus der Region

Gewährt Ihnen das Finanzamt eine Lohnsteuer-Ermäßigung, so sind Sie für das entsprechende Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob Ihre Prognosen am Ende zutreffend waren oder ob Sie gegebenenfalls zu wenig Steuern entrichtet haben.

dpa


Verspätete Steuererklärung

Haben Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro, eine Rente, die oberhalb des Grundfreibetrags liegt oder sind Sie und Ihr Partner in die Steuerklassen 3 und 5 eingruppiert? Dann sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet - und sollten auch besser die geltenden Abgabefristen einhalten. Andernfalls kann das zuständige Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Es gibt aber Fälle, in denen es darauf verzichten darf, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

Unternehmen aus der Region

Das ist zum einen dann der Fall, wenn die verspätete Abgabe nicht Ihr Verschulden ist - etwa wenn behördliche Dokumente, die für die Erklärung benötigt werden, zu spät bei Ihnen eingegangen sind. Das ist aber auch dann der Fall, wenn Sie keine Steuern nachzahlen müssen, sondern mit einer Steuererstattung rechnen können.

In einem konkreten Fall hatte ein Steuerzahler geklagt, nachdem ihm das Finanzamt aufgrund seiner verspäteten Abgabe einen Verspätungszuschlag aufgebrummt hatte. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. K 1945/23) gab der Behörde zwar recht. Es stellte allerdings auch fest, dass ein Verspätungszuschlag nicht zwingend erhoben werden müsse, wenn es sich um eine Steuererstattung handelt. Weil es noch kein rechtsgültiges Urteil gibt, können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, mit Verweis auf das laufende Verfahren Einspruch gegen ihren Steuerbescheid und den ggf. festgesetzten Verspätungszuschlag erheben.

dpa