Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern Falschgeld in die Hände gerät, sollten sie die gefälschten Scheine oder Münzen bei der Polizei melden. Darauf macht der Bundesverband deutscher Banken aufmerksam.
Wer wissentlich mit Falschgeld bezahlt, macht sich nämlich strafbar. Grundsätzlich sei jeder selbst dafür verantwortlich, kein Falschgeld entgegenzunehmen. Falschgeld kann deshalb auch nicht bei der Bank oder der Polizei in echtes Geld umgetauscht werden.
Ratsam ist, einen Geldschein bei Unsicherheit direkt zu prüfen, wenn man ihn entgegennimmt. Laut Bankenverband kann schon die Annahme, aber vor allem die Weitergabe von Falschgeld strafrechtliche Folgen haben.
Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssten laut Bankenverband zunächst die Behörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde.
Wenn das Gericht dann ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt, kann es ebenfalls eine entsprechende Strafe verhängen.
Wer Falschgeld erkennen will, sollte sich die Sicherheitsmerkmale auf modernen Euro-Noten einprägen. Sie würden die Erkennung von Falschgeld schnell und unkompliziert ermöglichen. Ausführliche Infos finden Interessierte auf der Webseite des Bankenverbands. dpa