Freibeträge jetzt auch online eintragen

Recht & Rechtsschutz Barnim

Freibeträge jetzt auch online eintragen

Die Kommunikation mit dem Finanzamt ist jetzt wesentlich einfacher: Foto: Christin Klose/dpa-mag

02.12.2021

Viele Arbeitnehmer können Freibeträge beim Finanzamt beantragen, damit ihr Arbeitgeber mit jeder Abrechnung weniger Lohn- oder Einkommensteuer für sie zahlt. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer mit langen Wegen zur Arbeit. Der für den Antrag bisher nötige Brief ans Finanzamt ist aber nicht mehr erforderlich: Die Antragstellung kann nun auch elektronisch erfolgen. „Erstmalig können Anträge oder Mitteilungen von Arbeitnehmern an das Finanzamt bundesweit über das Online-Portal `Mein Elster` gestellt werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.Freibeträge zum Beispiel für hohe Werbungskosten wirken sich auf die monatliche Lohnsteuer aus. Sie wird so bereits mit dem monatlichen Gehalt gemindert. Der Arbeitnehmer muss also nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auf eine mögliche Steuererstattung warten. Verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zudem ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Nach dem Registrierungsvorgang, der etwa eine Woche dauert, kann jeder Arbeitnehmer bequem von zu Hause aus an das zuständige Finanzamt Anträge und Mitteilungen übermitteln. (dpa)   

Dienstfahrrad: Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung

Egal ob Pedelec oder normales Rad - viele Firmen stellen ihrer Belegschaft Dienstfahrräder zur dauerhaften beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Wenn die Fahrräder oder E-Bikes per Gehaltsumwandlung überlassen werden, unterliegt der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung ergibt, der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer. Seit dem 1. Januar 2020 ist dieser Vorteil monatlich nur noch mit 0,25 Prozent der Preisempfehlung des Herstellers zu versteuern. Für Räder, die vorher überlassen wurden, wird monatlich ein Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent des Listenpreises veranschlagt. (dpa)

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