Mietverhältnis beendet: Vermieter dürfen Wohnung besichtigen

Recht & Rechtsschutz

Mietverhältnis beendet: Vermieter dürfen Wohnung besichtigen

Geht das Mietverhältnis zu Ende, darf ein Vermieter die Wohnung zeigen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

07.09.2021

Mieter haben das Hausrecht in ihrer Wohnung. Sie können bestimmen, wem sie Zutritt gewähren. Auch der Vermieter kann nicht einfach die Wohnung betreten, wann er will, berichtet die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 8, 2021). Geht aber das Mietverhältnis zu Ende, haben Vermieter durchaus das Recht, nach Absprache die Wohnung mit Mietinteressenten oder Maklern zu betreten. Denn der Mieter darf eine weitere Nutzung der Wohnung grundsätzlich nicht verhindern oder erschweren.

Aber: Gibt es um die Beendigung des Mietverhältnisses noch Streit, hat der Vermieter nicht unbedingt einen Anspruch auf Besichtigung. Denn kann sich ein Mieter erfolgreich gegen eine Kündigung wehren, kommt eine Neuvermietung nicht in Betracht. Stellt sich aber später heraus, dass ein Vermieter zu Recht davon ausging, die Wohnung weitervermieten zu dürfen, kann aus einer Weigerungshaltung des Mieters ein Schadenersatz folgen. (dpa)
  

Schuldner müssen Hausbesuchen nicht zustimmen

Manche Inkassounternehmen setzen Schuldner unter Druck. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg kündigen Firmen immer wieder auch Hausbesuche an - trotz Corona-Pandemie. Unter der Last der offenen Forderung fühlten sich Schuldner häufig verpflichtet, Hausbesuchen zuzustimmen. Betroffene sollten sich von solchen Schreiben aber nicht einschüchtern lassen. Diese entbehren laut Verbraucherschützern jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses. (dpa)