Aber: Gibt es um die Beendigung des Mietverhältnisses noch Streit, hat der Vermieter nicht unbedingt einen Anspruch auf Besichtigung. Denn kann sich ein Mieter erfolgreich gegen eine Kündigung wehren, kommt eine Neuvermietung nicht in Betracht. Stellt sich aber später heraus, dass ein Vermieter zu Recht davon ausging, die Wohnung weitervermieten zu dürfen, kann aus einer Weigerungshaltung des Mieters ein Schadenersatz folgen. (dpa)
Schuldner müssen Hausbesuchen nicht zustimmen
Manche Inkassounternehmen setzen Schuldner unter Druck. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg kündigen Firmen immer wieder auch Hausbesuche an - trotz Corona-Pandemie. Unter der Last der offenen Forderung fühlten sich Schuldner häufig verpflichtet, Hausbesuchen zuzustimmen. Betroffene sollten sich von solchen Schreiben aber nicht einschüchtern lassen. Diese entbehren laut Verbraucherschützern jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses. (dpa)