Doppelverdiener: Wann der Steuerklassenwechsel bei Paaren lohnt

Recht & Rechtschutz

Doppelverdiener: Wann der Steuerklassenwechsel bei Paaren lohnt

Genau hingeschaut: Ist der Gehaltsunterschied bei Partnern groß, kann sich ein Wechsel der Steuerklassenkombination lohnen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

28.12.2021

Die Wahl der am besten geeigneten Steuerklassen stellt manche Ehepaare vor Herausforderungen. Zwar werden nach der Eheschließung zunächst beide Partner automatisch in die Steuerklasse vier eingestuft. Für manche Paare kann es aber sinnvoll sein, zur Kombination drei und fünf zu wechseln. Aber wann?Die Steuerklassenkombination vier/vier werde häufig bei fast gleichen Einkommen der Partner gewählt, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Kombination drei/fünf bei unterschiedlichen Einkommen. Dabei erhält der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse drei. „Als Faustformel gilt: Wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens erzielt, bietet es sich an, die Steuerklassenkombination drei/fünf zu wählen“, sagt Karbe-Geßler.

Doch was ist der Vorteil bei der Wahl der geeigneten Steuerklassenkombination? Unterm Strich ließen sich damit nämlich keine Einkommensteuern sparen, sagt Karbe-Geßler. Aber: Die individuellere Lohnsteuerberechnung sorge dafür, dass die Summe der monatlich abgeführten Lohnsteuerzahlungen weitestgehend mit der Jahressteuerschuld des Paares übereinstimmt. Im Idealfall ist damit bei der Einkommenssteuererklärung weder eine Steuererstattung, noch eine Nachzahlung nötig. Wer sich unsicher ist, welche Steuerklassenkombination für sich und seinen Partner sinnvoll ist, kann sich beim Bundesfinanzministerium weitere Informationen holen. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können ebenfalls weiterhelfen. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Das entsprechende Formular gibt es online bei der Finanzverwaltung. (dpa)