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Recht & Steuern

Wann werden Kosten für Coaching anerkannt?

Wer die Ausgaben für ein Coaching als Werbungskosten geltend machen möchte, sollte neben der Rechnung auch die detaillierten Seminarunterlagen des Kurses als Nachweis aufbewahren.   Foto: Andrea Warnecke/dpa-mag

05.01.2026

Finanz-Coaching, KarriereWorkshop und Mindset-Training: Manch einer erhofft sich davon einen Impuls, um von der Stelle zu kommen. Oft sind diese Trainings gar nicht günstig. Kann man die Kosten wenigstens steuerlich geltend machen? 

Das kommt darauf an. "Voraussetzung dafür ist, dass das Coaching einen konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit oder angestrebten beruflichen Tätigkeit hat", sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Allgemeine Coachings, die etwa im Umgang mit Geld oder den eigenen Gefühlen schulen sollen, seien regelmäßig nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Pauschal ließe sich aber nicht sagen, welche Coachings vom Finanzamt steuerlich anerkannt werden, so Nöll. Das hänge von der konkreten Tätigkeit des Steuerpflichtigen ab.

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 "Da die Kosten für Coachings schnell beträchtliche Höhen erreichen können, ist eine gute Nachweisführung für das Finanzamt wichtig", rät Nöll. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Kosten für ein Coaching in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen wollen, sollten daher nicht nur die Rechnung eines Coachings aufbewahren, sondern unbedingt auch die detaillierten Seminarunterlagen samt Beschreibung des Kurses. Denn diese könnten dem Finanzamt die erforderlichen Hinweise zum beruflichen Bezug liefern.



dpa


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