
Neben Tinder, Bumble, Parship und Co gibt es auch noch Partnervermittlungen, die abseits des Internets agieren. Wen die Sehnsucht nach Zweisamkeit und emotionaler Nähe packt, der kann sich alternativ an so eine Agentur wenden. Diese werben oft in Zeitungen und Anzeigenblättern mit attraktiven Partnerinnen und Partnern.
Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt nicht immer
Doch Achtung: Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen sieht die Realität oft anders aus, Interessierte sollten daher vorsichtig sein.
Konkret monieren die Verbraucherschützer, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis bei einigen der Anbieter nicht stimmt. Für ihre hohen Gebühren lieferten sie nicht selten unzureichende Leistungen. Um sich vor einem Reinfall zu schützen, sollten Interessierte daher diese Warnsignale kennen:
1. Lockinserate: Wenn die Anzeigen sehr persönlich und realistisch wirken, ein Agenturname aber fehlt, ist Vorsicht geboten.
2. Hausbesuch: Drängen Anbieter nach der ersten Kontaktaufnahme zu einem persönlichen Treffen? Nehmen Sie besser Abstand.
3. Vertragsgestaltung: Sind die Leistungen der Partnervermittlungsagentur im Vertrag eindeutig beschrieben und scheint der Preis dafür angemessen? Falls der Vertrag undurchsichtig und überteuert wirkt, lassen Sie besser die Finger davon.
4. Emotionaler Druck: Lassen Sie sich nicht dazu nötigen, sofort einen Vertrag zu unterschreiben. Nehmen Sie sich dafür Zeit, prüfen Sie das Schriftstück sorgfältig. Im Zweifel ziehen Sie einen Profi hinzu.
5. Hohe Vorauszahlung: Will der Anbieter umgehend die gesamte vereinbarte Summe im Voraus haben? Dann lassen Sie sich darauf besser nicht ein - die Enttäuschung könnte groß ausfallen.
dpa
Rechtsbeistand
Wann ist er ein kann, wann ein Muss?
„Im Zivilrecht besteht beispielsweise ein Anwaltszwang, wenn das Verfahren statt vor dem Amtsgericht vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht oder vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird“, sagt Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer. Das Amtsgericht etwa ist derzeit für Verfahren zuständig, bei denen es um einen Streitwert bis zu 5.000 Euro geht. Auch bei bestimmten Gerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. „Zum Beispiel bei einer Ehescheidung vor dem Familiengericht“, so Beyrich. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt. Der kann zwar nur eine Partei vertreten, sollte aber bei Einvernehmlichkeit keine große Rolle spielen. Im Strafrecht muss es einen Pflichtverteidiger geben, wenn die mutmaßliche Tat eine mögliche Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe nach sich zieht oder nicht ausgeschlossen ist, dass Untersuchungshaft verhängt wird. Auch bei einer sehr komplexen Sach- und Rechtslage ist im Strafrecht ein Anwalt nötig.
dpa


