Die Ampelkoalition ist Geschichte und die Überlegungen des Gesetzgebers, bei mehr Umgang weniger Unterhalt zu zahlen, verschwanden in der Schublade. Es bleibt deshalb bei den bekannten Problemen: Nur im paritätischen Wechselmodell (7 Nächte bei jedem Elternteil in 14 Tagen) sinkt der Unterhalt deutlich. Wer hingegen sein Kind in einem Modell von 5 zu 9 Nächten oder gar 6 zu 8 Nächten in 14 Tagen betreut, zahlt genauso viel wie ein Elternteil, der keinen Kontakt zum Kind hat.
Das ist eklatant ungerecht, denn Kinder kosten viel Geld (Nahrung, Wohnraum, Freizeitgestaltung). Doch gibt es nun die Möglichkeit, die Unterhaltslast ein wenig, aber doch merklich zu senken: Das OLG Braunschweig (Beschluss vom 04.04.2025 - 1 UF 136/24) hat entschieden, dass bei einem Betreuungsanteil von einem Drittel (5 zu 9-Modell) der Unterhalt um 15 % absenkt werden kann, da während der Betreuung entsprechender Naturalunterhalt gewährt wird. Das geschieht aber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Umgesetzt wird dies, indem die Einordnung in der Düsseldorfer Tabelle um drei Stufen abgesenkt wird, was ca. 15 % des Unterhalts entspricht. Wer z.B. 144 % des Mindestunterhalts zahlen müsste, zahlt nur noch 120 %. Gestützt werden diese Überlegungen auf die Erwägungen in den gescheiterten Reformbemühungen des Gesetzgebers. Wenn man das zu Ende denkt, kommt bei einem 6 zu 8-Modell eine Absenkung um 20 % in Betracht, was 4 Stufen der Düsseldorfer Tabelle entspricht. Man könnte mit dieser Argumentation sogar den Mindestunterhalt unterschreiten, denn der Bedarf des Kindes wird anderweitig gedeckt (hat das OLG Braunschweig nicht gemacht). Ob andere Gerichte diesem praktikablen Ansatz folgen, bleibt abzuwarten. Wir finden die Herangehensweise überzeugend. Unverändert bleibt aber – da im Gesetz so angelegt – ein großer Unterschied bei der Unterhaltsverpflichtung zwischen einem paritätischen Wechselmodell und einem stark erweiterten Umgang.
Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei wendelmuth Rechtsanwälte
Magazin „Eltern“: Top-Kanzlei 2024 im Familienrecht
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