Präsentiert von

RECHT & STEUERN

Familienrecht: Urlaub, Umgang und Sorge

Sommerferien bei Trennungskindern: Zeitaufteilung, Zustimmungspflicht, Kindeswohl, neue Partner, Informationsrechte

28.07.2025

Wenn es für Trennungskinder richtig gut läuft, genießen sie die Sommerferien mit zweimal drei Wochen Urlaub, z. B. erst mit Mama und dann mit Papa. Doch in unserer Praxis gibt es häufig Streit über Themen, die mit Urlaub und Reisen zusammenhängen. 

Typische Fragen sind etwa, ob kleinere Kinder für mehrere Wochen ohne den anderen Elternteil sein können, und wer welche Ferienwoche bekommt. Im Zweifel legt dies das Gericht in einer Entscheidung zum Umgang fest, notfalls in einem Eilverfahren.

Streit gibt es auch immer wieder darüber, ob der andere Elternteil einer Urlaubsreise zustimmen muss. Solange es sich um einen „normalen“ Urlaub in der EU (einschließlich Schweiz etc.) handelt, braucht es keine Zustimmung. Auch ein Badeurlaub in der Türkei und wohl auch ein Flug in die USA gehen ohne Zustimmung. 

Anders sieht es aus, wenn der Urlaub Gefahren für das Kind mit sich bringt. Trekking in Ostanatolien an der irakischen Grenze geht nicht ohne Zustimmung. Bei hochstreitigen Eltern kann eine gerichtliche Klärung sinnvoll sein, damit der andere Elternteil nicht versucht, die Flugreise über den Bundesgrenzschutz am Flughafen zu konterkarieren.

Weitere Streitthemen sind Informationspflichten, wohin die Reise geht, und ob die Krankenkassenkarte oder der Kinderpass zu übergeben sind. Der Pass ist herauszugeben, auch die Krankenkassenkarte, wobei die Gerichte bei Kurzurlauben zu dieser auch anders entscheiden. Einen Anspruch, das Urlaubsziel zu kennen, gibt es nicht. Sinnvoll ist es aber trotzdem, zumindest das grobe Ziel zu kommunizieren, wenn man schon das konkrete Hotel nicht nennen möchte. Informationspflichten sind immer mehr oder weniger ausgeprägt vorhanden, aber gerichtlich kaum durchsetzbar. Die Kinder erzählen es ja sowieso, wenn sie alt genug sind zum Reden.

Unternehmen aus der Region

Das Mitspracherecht fehlt, wenn es darum geht, wer sonst noch in den Urlaub mitfährt, solange vom neuen Partner (um den geht es ja meist) keine Gefahr für das Kind ausgeht.

Wie immer gilt: Frühzeitiges Reden, z. B. in einer Beratungsstelle, hilft, teuren Streit zu vermeiden. Wir wünschen schöne Ferien!

Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei wendelmuth

Rechtsanwälte
Magazin „Eltern“:
Top-Kanzlei 2024 im Familienrecht
Alle Artikel unter „Aktuelles“ bei www.wendelmuth.net