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Dr. Schäfer zum Scheidungsfall aus Cottbus – ist das gerecht? Und auch rechtswidrig?

Ein Beamter verliert plötzlich 900 € Pension – wegen des Rentenbeginns seiner Ex-Frau. Dr. Christoph Schäfer analysiert einen komplizierten Versorgungsausgleichsfall aus Cottbus.

15.07.2025
Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei Wendelmuth Rechtsanwälte
Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei Wendelmuth Rechtsanwälte

Familienrecht ist abwechslungsreich. Vor wenigen Tagen kam ein pensionierter Beamter zu uns. Vor mehr als 15 Jahren hatte er sich scheiden lassen. Bereits vor knapp 20 Jahren war er in Pension gegangen. Er bezog seitdem eine Pension von heute 1.500 € (und außerdem gesetzliche Rente). Vor wenigen Wochen meldete sich die Bezügestelle in Cottbus bei ihm und teilte mit, dass er ab sofort 900 € weniger Pension erhält. Grund hierfür ist der Renteneintritt der geschiedenen Ehefrau, die deutlich jünger ist als er.

Das verwundert erst einmal, denn es gilt beim Versorgungsausgleich der Grundsatz der Halbteilung. Jeder soll von allen Rentenanwartschaften, die während der Ehe aufgebaut wurden, die Hälfte erhalten. So war es auch im Scheidungsurteil geregelt. Damals stellte das Gericht eine Anwartschaft von 1.200 € fest, von der die Frau 600 € erhielt. Im Laufe der Jahre entwickelten sich die Anwartschaften jedoch sehr unterschiedlich, was erst einmal ungewöhnlich ist, denn warum soll der Wert der Anwartschaft der Ehefrau um 50% steigen, während beim Ehemann nur 25% hinzukommen. Noch wissen wir es nicht. Versorgungsausgleichsrecht ist fürchterlich kompliziert. Aber gerecht scheint es nicht. Entweder die Bezügestelle hat falsch gerechnet oder der Fehler liegt woanders. Oder es ist tatsächlich so.

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Unser Mandant hatte aber in einer Hinsicht Glück. Wenn sich ein Beamter heute scheiden lässt, sind die Anwartschaften sofort entzogen. Die Pension wird gekürzt gezahlt, auch wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch nicht in Rente ist. Dieses sog. Pensionistenprivileg ist heute abgeschafft und war systematisch auch nicht zu rechtfertigen.

Wenn uns der Mandant nach der Erstberatung mandatiert, werden wir berichten, wie es ausgegangen ist.

Dr. Christoph Schäfer, MBA
Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei Wendelmuth Rechtsanwälte
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