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Neues Namensrecht: Was passiert nach der Scheidung?

Mehr Möglichkeiten für Familiennamen: Das neue Namensrecht im Überblick

01.07.2025

Seit 1. Mai 2025 gilt das neue Namensrecht. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören u.a. die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und deren Kinder und erweiterte Optionen für Volljährige zur Änderung ihres Geburtsnamens. Wer rechtskräftig geschieden ist, behält den Ehenamen. Auf einen entgegenstehenden Willen des geschiedenen Namensgebers kommt es nach wie vor nicht an. Möglich ist, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen, den der Ehegatte vor der Ehe hatte, wieder anzunehmen. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, einen sog. Beinamen zu wählen. So kann die Frau z.B. den Namen des Mannes behalten und ihren Mädchennamen hinzufügen.

Wer nur getrennt, aber nicht geschieden ist, kann von den Übergangsregelungen Gebrauch machen (Art. 299 § 67 EGBGB). Bei Eheschließung vor dem 1. Mai 2025 kann man den Ehenamen gemeinsam widerrufen. Wenn sich also nach der Trennung beide einig sind, bietet sich der Gang zum Standesamt an, um die Trennung schon bei den Namen zu dokumentieren.

Wir blicken hier noch kurz auf das vereinfachte Namensänderungsverfahren für Stief- und Scheidungskinder. Wechselt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Namen, soll es leichter sein, auch den Namen des Kindes anzupassen. Hier ist die Erklärung gegenüber dem Standesamt erforderlich. Kinder bis zu fünf Jahren müssen nicht einwilligen, sind sie älter, zählt auch ihre Meinung. Ab 14 Jahren kann das Kind die Erklärung nur selbst abgeben. Beim gemeinsamen Sorgerecht braucht es die Einwilligung des anderen Elternteils. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung dem Wohl des Kindes dient. Wann dies der Fall ist, wird die Praxis zeigen. Die Einbenennung (Kind nimmt den Namen des Ehepartners ohne Adoption an) kann einfach durch Erklärung eines sorgeberechtigten Elternteils rückgängig gemacht werden (Rückbenennung).

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Dr. Christoph Schäfer, MBA
Fachanwalt für Familienrecht bei
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