Recht & Steuern

Finanzamt: Unterhalt nur ohne Barzahlung

MOHSSEN ASSANIMOGHADDAM

01.07.2025

Wer Unterhalt an Ex-Mann oder Ex-Frau leisten muss, kann diesen Aufwand unter Umständen von der Steuer absetzen. Eine Voraussetzung, die dafür seit 2025 gegeben sein muss: Der Unterhalt muss per Überweisung gezahlt werden, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein (BVL) hin.

Wichtig dabei: Laut Gesetz müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nachweisen können, dass sie den Unterhalt ausschließlich auf das Konto der unterstützten Person einzahlen. Überweisungen auf das Konto der Eltern oder eines gemeinsamen Kindes werden nicht mehr berücksichtigt.

Eingetragen werden die Unterhaltsaufwendungen in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung. 2024 waren die Zahlungen bis zu einer Höchstgrenze von 11.604 Euro absetzbar, zum 1. Januar 2025 wurde die Höchstgrenze auf 12.096 Euro angehoben.

Keine Bedürftigkeit? Finanzamt kann Betrag kürzen

Zu beachten ist außerdem, dass die Unterhaltsaufwendungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen ab-gezogen werden können, wenn die Zahlungen dazu dienen, den laufenden Lebensbedarf des Unterhaltsempfängers zu decken. Übersteigt das Vermögen des Bedürftigen ohne Grundbesitz 15.500 Euro oder liegen dessen eigene Einkünfte bei mehr als 624 Euro pro Jahr, kann das Finanzamt die steuerlich absetzbaren Unterhaltsleistungen entsprechend kürzen. dpa

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Diebstahl im Freibad: Wann die Versicherung zahlt

Wenn im Frühjahr nach und nach die Freibäder öffnen und die Wassertemperaturen der Badeseen steigen, treibt es mehr und mehr Menschen nach draußen. Doch damit kehren nicht nur Handtücher und Stranddecken auf die Liegewiesen zurück, sondern auch ein bekanntes Risiko: der Diebstahl unbeaufsichtigter Wertsachen.

Wer es Langfingern nicht ganz so leicht macht, Dinge zu entwenden, kann auf den Schutz seiner Hausratversicherung hoffen.

„Wer seine Wertsachen im Freibad unbeaufsichtigt lässt, sollte sich bewusst sein, dass die Hausratversicherung in der Regel nicht für einfache Diebstähle aufkommt“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV).

Bleiben Handy und Geldbeutel also einfach unter dem Handtuch liegen, während man selbst ins Wasser geht, greift die Police bei Verlust nicht.

Besser daher: abschließbare Spinde oder Locker in einem Gebäude nutzen, die Betreiber im Idealfall zur Verfügung stellen. Wenden Langfinger hier Gewalt an, um an die Wertsachen zu gelangen, handelt es sich um Einbruchdiebstahl, der von der Hausratversicherung abgedeckt ist. Werden Wertgegenstände unter Androhung von Gewalt herausgegeben, leistet die Hausratversicherung ebenfalls Ersatz zum Neuwert.

Allerdings: Dem BdV zufolge bieten einige Versicherer inzwischen auch Hausrat-Tarife mit erweiterten Leistungen an, die mitunter auch einfachen Diebstahl bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze einschließen. dpa

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