Immer mehr getrenntlebende Eltern überlegen, ob das Wechselmodell oder sogar das sogenannte Nestmodell für ihre Familie in Frage kommt. Beide Konzepte setzen eine enge Zusammenarbeit der Eltern voraus - und sind rechtlich wie praktisch anspruchsvoll.
Was ist das Wechselmodell?
Beim Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind annähernd gleichberechtigt, meist im wöchentlichen Wechsel. Es erfordert gute Kommunikation und klare Absprachen. Rechtlich wird zunehmend anerkannt, dass dabei auch Einkommensunterschiede berücksichtigt werden müssen - gleiche Betreuung heißt nicht automatisch gleiche finanzielle Verantwortung. Es ist ein häufiger Irrtum, dass wer im Wechselmodell betreut, müsse keinen Unterhalt mehr zahlen. Entscheidend sind immer das tatsächliche Betreuungsverhältnis, die Einkommensverhältnisse und der konkrete Bedarf des Kindes. Nur wenn das Modell wirklich gelebt wird, kann sich der Unterhalt anpassen.
Nestmodell - das Kind bleibt, die Eltern wechseln
Beim Nestmodell bleibt das Kind in der gewohnten Umgebung wohnen, während die Eltern abwechselnd in die Wohnung einziehen. Das ist organisatorisch aufwändig und funktioniert nur bei stabiler Elternbeziehung. Unterhaltsrechtlich gelten ähnliche Grundsätze wie beim Wechselmodell.
Kindes wohl vor Kostenersparnis
Gerade in konfliktbelasteten Trennungen wird das Wechselmodell teils vorgeschoben, um finanzielle Entlastung zu erreichen. Doch die Entscheidung muss dem Kindeswohl dienen und nicht der Vermeidung von Unterhaltsansprüchen.
Fazit:
Wechsel- und Nestmodelle können gute Lösungen sein, wenn sie zum Familienalltag passen. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie sich für ein Modell entscheiden.
Andreas Lau
Fachanwalt für Familienrecht