Recht & Steuern

Fachkanzlei Wendelmuth: Ummeldung des Kindes: Zwang zur Zustimmung?

Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht: Hilfe durch das Familiengericht oft möglich

17.06.2025

Trennen sich Eltern, ist dies oft mit einem Umzug der Kinder verbunden. Damit stellt sich auch die Frage der Ummeldung beim Bürgeramt. Hier trifft Familienrecht auf Verwaltungsrecht. Findet die Betreuung im paritätischen Wechselmodell statt, bleibt der Hauptwohnsitz beim Elternteil, das in der Familienwohnung verbleibt.

 Er genießt dann alle Vorteile, insbesondere steuerrechtlicher Natur, die nur einem Elternteil zustehen (Steuerklasse II, im Regelfall Kindergeldbezug). Der weichende Elternteil hat Pech gehabt. Ein gerichtlicher Antrag auf Zustimmung zur Ummeldung würde scheitern (und sollte deshalb unterbleiben). Der andere Elternteil kann und muss eine Nebenwohnung des Kindes an der neuen Adresse anmelden. Hierfür bedarf es weder der Zustimmung noch der Mitwirkung des Elternteils, der in der Familienwohnung verbleibt. 

Anders sieht es hingegen aus, wenn das Kind schwerpunktmäßig in der neuen Wohnung leben soll. Für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes müssen beide Eltern mitwirken. In der Praxis missachten die Meldebehörden dies jedoch manchmal. Weigert sich ein Elternteil, die notwendige Erklärung abzugeben, ist ein gerichtlicher Antrag geboten - jedoch mit Vorsicht: Wenn es nämlich darum geht, festzulegen, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, müssen die Eltern ein "richtiges“ Sorgerechtsverfahren (Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder ein Verfahren über den Umfang des Umgangs führen. Ein einfacher Antrag auf Zustimmung zur Ummeldung ginge am Kern des Streits vorbei. 

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Nur in praktisch eher seltenen Fällen, in denen das Kind mit einem Elternteil auszieht, womit der andere Elternteil grundsätzlich einverstanden ist, kann ein Zustimmungsantrag Erfolg haben. In der Praxis kann dies der Fall sein, wenn der in der Wohnung verbleibende Elternteil „bockig“ ist und seine Mitwirkung verweigert. Dann muss dieser aber auch damit rechnen, dass das Familiengericht ihm die Verfahrenskosten auferlegt. 

Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei Wendelmuth Rechtsanwälte, Magazin „Eltern“: Top-Kanzlei 2024 im Familienrecht, alle Artikel unter „Aktuelles“ bei www.wendelmuth.net

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