Recht & Steuern

Kriegsdienstverweigerung: Antrag jetzt vorsorglich stellen?

Mit einer Kriegsdienstverweigerung haben wehrpflichtige Menschen in Deutschland die Möglichkeit, einen bewaffneten Wehrdienst zu verweigern. Foto: Hammerschmidt/dpa-mag

02.06.2025

Die künftige Bundesregierung aus Union und SPD hat es sich zum Ziel gesetzt, einen neuen Wehrdienst einzuführen. Dieser soll zunächst auf Freiwilligkeit beruhen. Kommt es aber wirklich zum Spannungsoder Verteidigungsfall, würde die Wehrpflicht, wie es sie bis zum Jahr 2011 gab, automatisch wieder aufleben. So sieht es das Gesetz vor.

Ist es für Männer im wehrpflichtigen Alter, die nicht zur Waffe greifen wollen, vor diesem Hintergrund also womöglich sinnvoll, jetzt noch vorsorglich den bewaffneten Kriegsdienst zu verweigern? Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, hält das im Diskus „Verfassungssionsforum blog“ zumindest für „taktisch klug“. Denn unter den „bislang unverändert geltenden, großzügigen rechtlichen Bedingungen“ könnte es einfacher sein, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung bewilligt zu bekommen.

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Vor der Bewilligung steht die Musterung

Mit einer Kriegsdienstverweigerung haben wehrpflichtige Menschen - derzeit Männer zwischen 18 und 60 Jahren - in Deutschland die Möglichkeit, einen bewaffneten Wehrdienst zu verweigern. Wer es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könnte, im Kriegsfall selbst zu töten oder einen Beitrag zum Töten zu leisten, der kann einen schriftlichen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim Karrierecenter der Bundeswehr einreichen - unter Darlegung der Beweggründe und eines Lebenslaufs.

Nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung (also erst nach erfolgreich bestandener Musterung) leitet die Bundeswehr den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) weiter, das dann über den Antrag entscheidet.

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Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht

Zwar ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert und kann Groh zufolge daher auch in einem möglichen Ausnahmezustand nicht einfach ausgesetzt werden. Die Juristin gibt aber zu Bedenken, dass es gerade in Krisenzeiten passieren könnte, dass die Kriterien für die Bewilligung einer Kriegsdienstverweigerung deutlich verschärft werden also strenger geprüft wird, wer aus welchem Grund nicht zur Waffe greifen möchte. Was potenziell Wehrpflichtigen aber klar sein sollte, die vorausschauend einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen und bislang nicht zur Musterung einberufen wurden: Das kann ein solches Prozedere überhaupt erst auslösen.

Denn ohne einen positiven Musterungsbescheid kann auch der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nicht bearbeitet werden. Und das möchte Kathrin Groh zufolge womöglich nicht jeder: ohne derzeit dringende Not bereits als tauglich im System gespeichert sein.
dpa


Pausen im Minijob

Auch Beschäftigte im Minijob haben Anspruch auf Pausen. Das gilt zumindest immer dann, wenn sie sechs Stunden oder länger im Einsatz sind. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam. Diese Regeln sollten Minijobberinnen und Minijobber kennen:

■ Pausenlänge ist vorgeschrieben: Pausen sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach sechs Stunden Arbeit muss mindestens eine 30-minütige Pause genommen werden. Nach neun Stunden sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben.
■ Pause kann gestückelt werden: Die Pausenzeit muss nicht am Stück genommen werden. Die Unterbrechung muss aber jeweils mindestens 15 Minuten lang sein, um als Pause zu zählen
â–  Arbeitgeber kann Zeitpunkt vorschreiben: Wann die Pause genommen werden soll, kann der Arbeitgeber vorgeben.
■ Freiwillige Pausen sind möglich: Wer kürzer als sechs Stunden im Einsatz ist, kann mit dem Arbeitgeber über eine freiwillige Pause sprechen. Stimmen beide Seiten zu, steht dem nichts im Weg. Die Pause ist unbezahlt. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten strengere Vorgaben: spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit müssen es mindestens 60 Minuten sein.
dpa