Präsentiert von

Recht & Steuern

Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth: Erbrecht: Möglichkeiten der Pflichtteilsvermeidung (5. Teil)

Wie der Erblasser seinen Nachlass senken kann

20.05.2025

Im 4. Teil dieser Serie haben wir uns mit der Verringerung der Pflichtteilsquote beschäftigt. Heute soll es nun zum Abschluss der Serie um die Möglichkeit des Erblassers gehen, den Pflichtteil des ungeliebten Kindes dadurch zu reduzieren, dass er das Vermögen, das er hinterlässt den sogenannten Nachlass - reduziert. Vorsicht ist geboten bei der Idee, sich arm zu schenken: Das Gesetz sieht für Schenkungen innerhalb der letzten zehn Lebensjahre einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch vor: Die Schenkung ist zwar wirksam, wird aber außer bei Ehegattenschenkungen jährlich um 10% abgeschmolzen. Der verbleibende Betrag fließt in einen fiktiven Nachlass.

Unternehmen aus der Region

Wichtig ist deshalb, den Wert der Schenkung möglichst gering zu halten, etwa durch die Vereinbarung von Gegenleistungen des Empfängers. Diese können auch in der Vergangenheit liegen, also bereits erfolgt sein. In Betracht kommen hier etwas Arbeits- oder Pflegeleistungen, die der Empfänger erbracht hat oder Investitionen des nunmehr Beschenkten in die jetzt geschenkte Immobilie. Bei der Zuwendung an den Ehegatten kann es die Abfindungserklärung eines hinsichtlich Zugewinnausgleichsanspruches sein, etwa im Rahmen einer sog. Güterstandsschaukel.

Achtung ist geboten beim Vorbehalt von Nutzungsrechten z.B. an einer Immobilie: Diese stellen zwar eine den Wert der Schenkung mindernde Gegenleistung dar, können unter Umständen aber den Fristenanlauf hemmen. Hier ist auf die exakte Ausgestaltung zu achten!

Statt einer Schenkung kommt bei einer Pflichtteilsauseinandersetzung innerhalb von Abkömmlingen darüber hinaus auch eine Ausgleichung für Pflegeleistungen in Betracht, die ein Kind dem Erblasser gegenüber erbracht hat, wodurch dem Erblasser Ausgaben für externe Pflegeleitungen und damit eine Vermögensreduzierung erspart geblieben sind.

Agnes D. Wendelmuth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Deutsche Topanwältin laut FOCUS-Listen 2013 bis 2024.
Alle Artikel unter „Aktuelles“ bei www.wendelmuth.net

Weitere Artikel