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RECHT & STEUERN

Erbrecht: Möglichkeiten der Pflichtteilsvermeidung (2. Teil)

Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen durch notarielle Vereinbarungen und Erbverträge

07.04.2025

Im 1. Teil der Serie haben wir erläutert, dass das Gesetz einem festgelegten, in enger Verbindung zu dem Erblasser stehenden Personenkreis eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen einräumt, die mit dem Tod des Erblassers fällig wird. Es kann aber viele Gründe dafür geben, von diesem Prozedere einvernehmlich abzuweichen.

Ähnlich einem klassischen Berliner Testament wäre etwa denkbar, dass sich die ganze Familie einig ist, dass erst die Eltern sich gegenseitig alleine beerben und erst beim zweiten Todesfall die Kinder zum Zuge kommen sollen. Hier kann ein Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht durch die Kinder zum einen sicherstellen, dass die Kinder beim 1. Todesfall keine Pflichtteilsansprüche geltend machen, und zum anderen, dass es sich die Eltern nicht anders überlegen, und die Kinder doch noch enterben.

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Oder eines der Kinder benötigt dringend Geld. Vor dem Ableben eines Elternteils haben Kinder aber keinen Anspruch auf Teile des elterlichen Vermögens. In diesem Fall kann vereinbart werden, dass das Kind schon jetzt einen Geldbetrag, eine Immobilie o.ä. erhält, und dafür auf seinen Pflichtteil und gegebenenfalls auch auf seinen gesetzlichen Erbteil verzichtet.

In jedem Fall ist zu beachten, dass ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht zwingend notariell beurkundet werden muss, da er weitreichende finanzielle Auswirkungen hat. Wirtschaftlich unerfahrene - meist junge - Menschen brauchen Schutz vor übereilten Entscheidungen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Pflichtteilsverzicht und die hierfür geleistete Abfindung in einem angemessenen Verhältnis zu einander stehen sollten, um nicht die Nichtigkeit des Vertrages wegen Sittenwidrigkeit zu riskieren. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an.

Agnes D. Wendelmuth

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Deutsche Topanwältin laut FOCUS-Listen 2013 bis 2024.
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