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RECHT & STEUERN

Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?

SEBASTIAN GOLLNOW

27.01.2025

Am Wochenende in einer Bar kellnern oder freiberuflich Aufträge annehmen? Ein Nebenjob ist keine Seltenheit. Doch muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren und darf dieser ihn mir verbieten?

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Ein Blick in den Arbeitsvertrag ist wichtig. Meistens ist dort geregelt, dass man jede Nebentätigkeit vor Beginn anzeigen muss. Oftmals müssen Beschäftigte auch eine ausdrückliche Genehmigung vom Arbeitgeber einholen. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber einfach so und unbegründet eine Nebentätigkeit verbieten darf. Eine Nebentätigkeit dürfe nur dann abgelehnt werden, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden, so Bredereck.

 Das kann etwa der Fall sein, wenn es um eine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen geht oder der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit ist so groß, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit überschritten werden. dpa