Wer bei einem Gerichtsstreit einen Prozessfinanzierer im Rücken hat, muss selbst im Falle einer Niederlage in der Regel keine Kosten tragen. Wer staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, dem geht es meist genauso - und doch ist das etwas komplett anderes. „Die staatliche Prozesskostenhilfe ist für bedürftige Menschen gedacht“, sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. Klientel für Unterstützung seien oft Bürgergeldempfänger ohne eigenes Vermögen. Denn die Bedürftigkeit ist laut Rechtsanwalt Markus Hartung eine der Grundvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der staatlichen Prozesskostenhilfe. Hartung ist Mitglied im Berufsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die zweite Voraussetzung: Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein.
„Das heißt, wenn jemand einen offensichtlich unbegründeten Anspruch geltend machen will, gibt es dafür keine Prozesskostenhilfe“, sagt Hartung. Wird Prozesskostenhilfe beantragt, prüft das Gericht, ob der Anspruch mindestens zu 50 Prozent erfolgreich sein könnte.„Ist das Gericht etwa der Meinung, es handelt sich um einen Querulanten, kann er zwar klagen, aber nicht auf Kosten des Staates“, sagt Anwalt Hartung. Werde die Hilfe gewährt, könne das je nach Einkommen vollständig oder teilweise sein. „Sie bekommen dann Geld, um einen Anwalt beauftragen zu können.“ dpa
Wie die Haushaltshilfe angemeldet wird
Greift Ihnen zu Hause eine Haushaltshilfe unter die Arme, dann müssen Sie diese Beschäftigung grundsätzlich anmelden - anderenfalls ist das Arbeitsverhältnis illegal, beide Parteien machen sich strafbar. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht nach einer Umfrage davon aus, dass 2024 mehr als vier Millionen Haushalte in Deutschland zumindest gelegentlich auf bezahlte Unterstützung zurückgegriffen haben. Gemeldet waren bei der Minijob-Zentrale und der Bundesagentur für Arbeit aber nur rund 300.000 Beschäftigungsverhältnisse.
Dabei ist eine Anmeldung der Beschäftigung nicht nur Pflicht sie bietet auch Vorteile. Angemeldet Beschäftigte sind in der Regel kranken-, renten- und unfallversichert.
Die zusätzliche Belastung, die Auftraggeber dadurch zu schultern haben, ist überschaubar. Die einfachste Möglichkeit, eine solche Beschäftigung anzumelden, ist die über die Minijob-Zentrale. Dann darf die Haushaltshilfe pro Monat nicht mehr als 556 Euro verdienen.
Bekommen Beschäftigte den maximal zulässigen Verdienst, müssen Auftraggeber zusätzlich rund 83 Euro pro Monat an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale abführen. Bei einem geringeren Lohn fallen auch die Lohnnebenkosten entsprechend geringer aus.
Für Auftraggeber hat die Anmeldung der Beschäftigung noch einen weiteren Vorteil: Sie können 20 Prozent der Aufwendungen für die geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe von der Steuer absetzen - maximal bis zu 510 Euro pro Jahr. Eingetragen werden die Kosten in der Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen» der Steuererklärung. dpa