Das Nachlassverzeichnis

RECHT & STEUERN

Das Nachlassverzeichnis

Frau Rechtsanwältin Nadin Mentler berät Sie über das Nachlassverzeichnis. In diesem Verzeichnis sind alle Nachlassgegenstände und Vermögenswerte aufgelistet.

29.10.2024
Rechtsanwältin Nadin Mentler
Rechtsanwältin Nadin Mentler

Ein Begriff, der häufig in der erbrechtlichen Praxis auftaucht, ist das Nachlassverzeichnis. Doch was hat es damit auf sich?

In einem Nachlassverzeichniswerden sämtliche vorhandenen Nachlasswerte und Vermögensgegenstände, aber auch die Nachlassverbindlichkeiten aufgeführt. Das Nachlassverzeichnis oder auch Inventar genannt, bildet somit die Grundlage für die Berechnung des Nachlasswertes.

Zu den Vermögenswerten des Erblassers gehören z.B. alle Immobilien, Wertpapiere, Guthaben auf Bankkonten und Kunstgegenstände. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen u.a. die Beerdigungskosten, aber auch Darlehensverbindlichkeiten und andere noch offene Zahlungsverpflichtungen des Erblassers.

Im deutschen Erbrecht finden sich verschiedene Fälle, in denen ein Nachlassverzeichnis erforderlich ist. Zum einen ist das Nachlassverzeichnis die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer, zum anderen muss ein Nachlassverzeichnis z. B. dann erstellt werden, wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ernannt hat, ein Erbschein beantragt wird oder Pflichtteilsberechtigte Auskunft über den Nachlassbestand verlangen, um die ihnen zustehenden Ansprüche berechnen zu können. Auch bei der Auseinandersetzung eines Nachlasses zwischen mehreren Miterben empfiehlt es sich, zunächst ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, um einen Überblick über die vorhandenen Nachlasswerte zu erlangen und sodann einen gerechten Teilungsplan zu erstellen.

Es wird unterschieden zwischen einem privaten Nachlassverzeichnis und einem notariellen Nachlassverzeichnis. Insbesondere dem Pflichtteilsberechtigten steht es gemäß § 2314 BGB frei, zwischen einem privatschriftlichen Nachlassverzeichnis, erstellt und unterzeichnet durch den Erben selbst, und einem notariellen Nachlassverzeichnis zu wählen.

Formalitäten berücksichtigt werden. Insbesondere muss das Verzeichnis alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Todes als Stichtag enthalten. Es gibt aber auch Positionen und Kosten im Zusammenhang mit einem Erbfall, die nicht in ein Nachlassverzeichnis aufzunehmen sind. Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem oder einem anderen erbrechtlichen oder familienrechtlichen Thema? Frau Rechtsanwältin Nadin Mentler ist in Brandenburg an der Havel tätig und berät u.a. in den Bereichen Erbrecht, Familien- und Sozialrecht. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 03381 - 21 39 22 zu erreichen.


Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum FAMILIENRECHT

Gerichtliche Entscheidungen orientieren sich nicht nur an gesetzlichen Vorschriften, sondern auch an der ständigen Rechtsprechung. Einige aktuelle Gerichtsentscheidungen werden nachfolgend in Kürze dargelegt:

Getrenntleben von Eheleuten

Es besteht vielfach der Irrglaube, man lebe erst mit dem Auszug eines oder beider Ehegatten voneinander getrennt. Das Gesetz regelt dazu: „Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Die Eheleute können auch bei einem gemeinsamen Verbleib in der Ehewohnung getrennt leben. Das Brandenburgische Oberlandesgericht führte in einem aktuellen Beschluss aus, dass lediglich ein getrenntes Schlafen dafür nicht genügt, sofern der Haushalt im Übrigen weiterhin gemeinsam geführt wird. Im vorliegenden Fall wurden Einkäufe, Haushaltstätigkeiten sowie das Zubereiten und die Einnahme von Mahlzeiten gemeinsam erledigt. Die notwendige Trennung von Tisch und Bett sah das Gericht demnach nicht.

Rauchverbot während des Umganges?

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte sich mit dieser Frage zu beschäftigen, nachdem das Amtsgericht in der I. Instanz dem Kindesvater aufgegeben hatte, während des Umganges mit seinen Kindern nicht zu rauchen. Das Gesetz regelt zum Umgang unter anderem: "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.“ Daraus ergibt sich jedoch nach Ansicht des Gerichtes II. Instanz nicht, dass dem umgangsberechtigten Elternteil das Rauchen verboten werden kann. Zwar ist passives Rauchen schädlich für die Kinder. Mangels gesetzlicher Grundlage für ein solches Verbot, hob das Oberlandes-gericht Rauchverbot während dieses des Umganges auf.

Umgang gegen den Willen des Kindes?

Diese Frage kann nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden. Wie der Jurist sagt: es kommt darauf an. Nämlich auf viele Umstände, z.B. wie alt das Kind ist, ob der geäußerte Wille verfestigt und autonom oder vom anderen Elternteil beeinflusst ist, ob der Umgang dem Kind schadet usw. Der Elternumgang kann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, „wenn zum Schutz des Kindes eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung nur so abgewehrt werden kann“. Dabei kommt dem Willen des Kindes mit zunehmendem Alter vermehrte Bedeutung zu. Vorliegend hatte das 12- bzw. 13-jährige Kind einen Umgang mit dem Vater abgelehnt. Das Gericht schloss den Umgang aus, weil in diesem konkreten Fall die Missachtung des Kindeswillens das Wohl des Kindes gefährden könne. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

Doreen Hanke
Rechtsanwältin 

Fachanwältin für Familienrecht