Urlaubsgeld für Minijobber

RECHT & STEUERN

Urlaubsgeld für Minijobber

18.08.2024
Auch Minijobber können Urlaubsgeld erhalten. ANDREAS ARNOLD
Auch Minijobber können Urlaubsgeld erhalten. ANDREAS ARNOLD

Auch Beschäftigte im Minijob können Urlaubsgeld bekommen. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es zwar grundsätzlich nicht - die Zahlung kann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. 

Erhalten vergleichbare vollzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen also Urlaubsgeld, haben Minijobberinnen und Minijobber die gleichen Rechte und ebenfalls Anspruch auf die Einmalzahlung, heißt es in dem Beitrag. 

Der Arbeitgeber darf aber Unterschiede beim Betrag machen. Die Höhe richtet sich laut Minijob-Zentrale meist nach dem «Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit». Beschäftigte im Minijob bekommen Urlaubsgeld also in der Regel nur anteilig ausgezahlt. Die Höhe des Urlaubsgeldes könne aber auch unabhängig von den Arbeitsstunden vertraglich vereinbart werden. 

Übrigens: Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder auch Weihnachtsgeld müssen in der Regel zum Verdienst hinzugerechnet werden, informiert die Minijob-Zentrale. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Minijobber die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Ihr Arbeitgeber muss sie dann im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei der Krankenkasse anmelden. dpa


Wo ist Nacktsein erlaubt?

Sommerzeit: Was mancherorts unproblematisch ist, wird andernorts vielleicht zum Problem.

Wenn die Temperaturen in die Höhe klettern, greifen viele Menschen zu luftiger Kleidung. Wem das nicht genügend Abkühlung verschafft, der lässt die Textilien womöglich ganz weg. Was mancherorts unproblematisch ist, wird andernorts aber vielleicht zum Problem. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals „anwaltauskunft.de“, klärt auf, wo das Nacktsein erlaubt ist. „Innerhalb der eigenen vier Wände und im privaten Garten oder auf der Terrasse ist Nacktheit grundsätzlich erlaubt“, sagt Walentowski. Allerdings gilt das nur, solange die Bereiche nicht einsehbar sind und Nachbarn dadurch nicht gestört werden. Andernfalls können Bußgelder zwischen fünf und 1.000 Euro wegen einer Belästigung drohen. Wer im Garten oder auf der Terrasse sexuell aktiv wird, stört damit unter Umständen den Hausfrieden und muss mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. 

Nacktheit außerhalb des eigenen Grundstücks ist darüber hinaus nur an ausgewiesenen Orten wie etwa FKK-Stränden explizit erlaubt. Solange sich andere Badegäste nicht belästigt fühlen, kann der Freikörperkult aber auch am See oder Meer zulässig sein. Auch beim Nacktwandern in abgeschiedenen Wäldern oder Nacktjoggen auf Feldwegen sind laut Anwalt Walentowski selten negative Folgen zu befürchten. 

Anders sieht es aus, wenn jemand unbekleidet durch ein Shopping-Center läuft oder sich splitterfasernackt im Stadtpark sonnt. Dann könne ein Platzverweis ausgesprochen werden, unter Umständen sogar ein Hausverbot. 

Beim Sonnenbad im Freibad müssen Badegäste sich ans Hausrecht halten, dort kann eine entsprechende Kleiderordnung gelten. In Berliner Bädern dürfen sich Frauen oben ohne aufhalten. Manche andere Städte haben ebenfalls entsprechende Regelungen erlassen. 

Unbekleidet im Auto zu fahren, ist grundsätzlich nicht verboten, sagt Swen Walentowski. Solange Fahrer in der Lage sind, das Auto sicher zu beherrschen, droht ihnen auch im Falle eines Unfalls keine Schwierig wird es allerdings beim Aussteigen. Wird dabei die Allgemeinheit belästigt, droht für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld. Mithaftung.

Wer in der Öffentlichkeit blankzieht, um sich einen sexuellen Lustgewinn zu verschaffen, überschreitet die Grenze zum Exhibitionismus. Das gilt allerdings nur für Männer. dpa