Scheidungsverfahren kurz erklärt

RECHT & STEUERN

Scheidungsverfahren kurz erklärt

Rechtsanwaltskanzlei Seehaus & Schulze in Werder und Bad Belzig ist auf den Gebieten des Erb-, Familien-, und Grundstücksrechts sowie Straf-, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig.

28.07.2024

Die Scheidung als persönliche Krise bringt oft auch schwerwiegende Konsequenzen finanzieller Art mit sich. Problematisch ist hier zumeist die Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie. In der Regel sind beide Ehepartner je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen und damit hälftiger Miteigentümer des Hauses. Da die Ehegatten nach einer Trennung in den meisten Fällen Berührungspunkte vermeiden wollen, muss die Immobilie „auseinandergesetzt“ werden. Hier gibt es verschiedene Alternativen.

1. Teilung des Hauses

Diese Möglichkeit der Auseinandersetzung kommt nur in Betracht, wenn das Haus als Mehrfamilienhaus fungiert und somit in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt werden kann, so dass jeder Ehepartner Alleineigentümer der ihm übertragenen Wohnung werden kann. 

2. Verkauf des Hauses an einen Dritten

Sind beide Parteien in der Lage, eine Einigung über den Verkauf des Hauses an einen Dritten herbeizuführen, stellt diese Variante auch eine relativ unkomplizierte Auseinandersetzungsmöglichkeit dar.

Die Ehegatten erhalten nach dem Abzug evtl. noch vorhandener Belastungen vom Kaufpreis die Hälfte des verbleibenden Überschusses. 

3. Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner

Bevor ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehepartners erwirbt, sollte eine umfangreiche anwaltliche Beratung in Betracht gezogen werden, da es sich bei dieser Auseinandersetzungsart um eine sogenannte Gesamtlösung handelt. Der den Anteil übernehmende Ehepartner muss den verkaufenden Ehepartner den Kaufpreis für den Anteil in Höhe des Verkehrswertes bezahlen, was in den meisten Fällen mangels Barkapital schwer fallen dürfte.

Zudem müssen bestehende Schuldenlasten, Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleichsansprüche berücksichtigt werden, so dass für jede Familie eine individuelle wirtschaftliche Lösung erarbeitet werden muss. 

4. Teilungsversteigerung

Sollte zwischen den beiden Parteien keine Verständigung mehr möglich sein, kommt als letzte, jedoch unwirtschaftlichste Art der Auseinandersetzung, eine Teilungsversteigerung in Betracht. Hierbei kann ein Miteigentümer auch gegen den Willen des anderen Partners die Auseinandersetzung betreiben.

Rechtsanwalt Seehaus ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Erb-, Familien-, und Grundstücksrechts sowie Straf-, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig.

Sie erreichen die Rechtsanwaltskanzlei Seehaus & Schulze in Werder, Luise-Jahn-Straße 1, Mo.- Do. 8.00-18.00 Uhr und Fr. 8.00 -15.00 Uhr unter der 03327/ 569 511 und in der Kanzlei in Bad Belzig Mo.-Do. 9.00-18.00 Uhr und Fr. 8.00-15.00 Uhr unter der 033841/ 60 20.

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