Frisch verheiratet? Dann werden Sie im Jahr der Eheschließung steuerlich automatisch zusammen mit Ihrem Ehepartner veranlagt. Bedeutet: Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, sofern Sie nichts anderes bei Ihrem Finanzamt beantragen. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) spart das nicht nur Zeit, sondern regelmäßig auch Steuern.
Der Grund: Das umstrittene, aber nach wie vor angewandte Rechenverfahren namens Ehegattensplitting. Es funktioniert so: Das Einkommen der beiden Ehepartner wird zu einem gemeinsamen Haushaltseinkommen addiert. Anschließend wird der Betrag halbiert und die fällige Einkommensteuer für die Hälfte des Einkommens berechnet. Das Finanzamt tut also so, als hätte jeder der Partner genau gleich viel verdient. Die errechnete Einkommensteuer wird dann verdoppelt das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar ans Finanzamt zahlen muss.
Steuervorteil kann enorm sein
Ein Rechenbeispiel schafft Klarheit: Die Ehefrau arbeitet in Vollzeit und verdient pro Jahr 60 000 Euro. Der Mann arbeitet in Teilzeit und verdient 15 000 Euro. Lässt sich das Paar einzeln veranlagen, müsste sie für das Jahr 2024 14 680 Euro Steuern bezahlen, er 581 Euro. Die Gesamtbelastung läge also bei 15 261 Euro.
Lassen sie sich zusammen veranlagen, liegt die steuerliche Bemessungsgrundlage bei 37 500 Euro (75 000 Euro geteilt durch zwei). Hierfür beträgt die Steuerlast 6699 Euro. Mit zwei multipliziert ergibt sich für das Paar eine Gesamtbelastung von 13 398 Euro, also satte 1863 Euro weniger - pro Jahr.
Jahr für Jahr neu über Splittingtarif entscheiden
Besonders groß ist der Steuervorteil laut VLH, wenn die Ehepartner stark unterschiedlich verdienen. Bei gleichem Einkommen ist der Vorteil dahin.
Ob sie sich gemeinsam oder einzeln veranlagen lassen möchten, legen Ehepaare übrigens allein mit einem Häkchen auf der ersten Seite der Steuererklärung, dem Hauptvordruck, fest. Dort können Ehepaare - und auch eingetragene Lebenspartner - entweder die „Zusammenveranlagung“ oder die „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ auswählen. Diese Entscheidung können sie Jahr für Jahr neu treffen. dpa
Steuerprogramme im Test
Wer seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe machen möchte, muss sich mit Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben gut auskennen - und sein Wissen Jahr für Jahr auffrischen. Ansonsten kann es sein, dass eine wichtige Gesetzesänderung entgehen und die Steuererstattung niedriger ausfällt als sie sein könnte.
Unterstützung können kostenpflichtige Steuerprogramme bieten. Mit ihrer Hilfe geht die Erklärung einfacher und schneller von der Hand im Idealfall auch für Laien. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat 31 solcher Softwares von elf unterschiedlichen Anbietern getestet - sowohl download und browserbasierte Programme als auch Smartphone-Apps.
Sieger in jedem der drei Softwareformate: „Wiso Steuer“ von Anbieter Buhl Data Service für standardmäßig 45,99 Euro. Im Download- und Browser-Format schneidet die Software mit der Note „sehr gut“ ab (1,3 bzw. 1,4), als Mobile App verpasst sie die Topnote mit 1,6 nur knapp. Mit 19,99 Euro deutlich günstiger, aber ähnlich gut (1,4), ist als Download-Programm auch „Tax“ vom selben Anbieter. Bei den Browser-Programmen landet„Smartsteuer“ für 39,99 Euro auf Platz 2 (2,2), bei den Mobile Apps ist „Wiso“-Verfolger Steuerbot mit der Gesamtnote 3,4 zum Preis von 39,95 Euro deutlich abgeschlagen.
Für den Test mussten alle Programme drei Steuerfälle lösen zwei einfach gelagerte und einen komplexeren. Kamen sie zu denselben Ergebnissen wie die Steuerexperten, gab es volle Punktzahl. Bewertet wurden darüber hinaus auch die Kriterien Benutzerführung, verständliche Sprache, Datenschutz sowie Serviceleistungen der Software bei allgemeinen Fragestellungen zur Steuererklärung oder zum Programm selbst.
Nicht jede Software beherrscht jede Einkunftsart. Wer zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen, Rente oder selbstständiger Tätigkeit bezieht, sollte bei der Wahl des Steuerprogramms genau hinschauen, rät "Finanztest". Mitunter lasse sich das bei den Softwares vorab unter den häufig gestellten Fragen (FAQ) nachlesen, in den meisten Fällen erfahre man es hingegen erst, wenn man sich ein Profil angelegt hat. dpa