Väterrechte: Was kommt nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts?

RECHT & STEUERN

Väterrechte: Was kommt nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts?

Dr. Christoph Schäfer, MBA, Fachanwalt für Familienrecht in der Fachanwaltskanzlei wendelmuth Rechtsanwälte in Falkensee hilft bei allen Fragen bei einer Trennung.

22.04.2024

Fernsehen, Internet und Presse: Am 9. April 2024 war es überall zu lesen: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der biologischen Väter. Was steckt dahinter? Ein Kind kann nur einen Vater haben.

Der Gesetzgeber erlaubt eine Vaterschaft, wo der rechtliche Vater nicht zwangsläufig der biologische Vater ist. Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht nichts einzuwenden (sonst würden ja Adoptionen und Samenspenden nicht funktionieren). Nicht mit dem Elternrecht vereinbar ist jedoch die totale Sperre in § 1600 Absatz 2 BGB: Danach schaut der biologische Vater in die Röhre, wenn es einen rechtlichen Vater gibt, sofern dieser eine „sozial-familiäre Beziehung“ zum Kind hat. Im entschiedenen Fall hatte die Mutter nach der Trennung schnell dafür gesorgt, dass der neue Mann an ihrer Seite die Vaterschaft anerkennt. Faktisch hat sie mit neuem Mann und Kind als Familie zusammengelebt.

Der Gesetzgeber hat in dieser Konstellation das Wohl des Kindes im Auge gehabt: Wenn es einen faktischen Vater gibt, dann soll das Kind – untechnisch gesprochen – in Ruhe aufwachsen können. Dies darf in dieser Absolutheit nicht sein, denn das Elternrecht des biologischen Vaters aus Artikel 6 Grundgesetz wird zu stark eingeschränkt. Eine Verpflichtung, dass der biologische Vater stets das Recht hat, rechtlicher Vater zu werden, sehen die Verfassungsrichter aber nicht.

Das Bundesverfassungsgericht eröffnet dem Gesetzgeber die Möglichkeit, zwei Väter gleichzeitig zu akzeptieren. In diese Richtung will die Bundesregierung aber wohl nicht denken. Stattdessen wird der biologische Vater eine Möglichkeit zur Vaterschaft im Einzelfall bekommen: Entscheidende Kriterien werden Art und Umfang der Bemühungen des leiblichen Vaters um die rechtliche Vaterschaft sein. Wichtig wird schließlich sein, wie der Umgang des biologischen Vaters mit dem Kind ausgestaltet war und ist. Selbst der Vater, der in Karlsruhe erfolgreich war, hat also keine Garantie, dass er die Vaterschaft bekommt. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr groß, weil er nach der Trennung weiterhin Umgang mit seinem Kind hatte.

Dr. Christoph Schäfer, MBA
Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei wendelmuth Rechtsanwälte – Top Kanzlei 2021 und 2022 im Familienrecht
lt. Magazin Stern Alle Artikel unter „Aktuelles“ bei
www.wendelmuth.net

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