„test.de“: Kontoüberziehen ist derzeit wieder teurer

RECHT & STEUERN

„test.de“: Kontoüberziehen ist derzeit wieder teurer

Bis zu einem bestimmten Limit kann man sein Konto überziehen - doch selten ist es eine gute Idee, den Dispo auszureizen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-mag

02.04.2024

Lange Zeit waren die Zinsen für den Dispokredit im Schnitt eher gesunken. Doch eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, dass sich in diesem Jahr das Blatt wendet. Demnach zahlen Bankkunden im Schnitt 11,22 Prozent Zinsen, wenn sie ihr Girokonto überziehen und so auf den Dispo zurückgreifen. 2022 lagen die Dispozinsen durchschnittlich noch bei 9,43 Prozent, schreibt test.de.

Günstigere Alternative beim Geldleihen wählen

Einfach den Überziehungsrahmen bis zum Limit ausschöpfen keine Frage, der Dispo ist bequem. Doch Verbraucherschützer raten: Wer einen finanziellen Engpass überbrücken muss, sollte weder den Dispo nutzen noch den Kopf in den Sand stecken und Rechnungen ignorieren. Stattdessen sollte man prüfen, ob der Abschluss eines Ratenkredits sinnvoll ist. Dabei leiht man sich eine bestimmte Summe und zahlt in der Regel jeden Monat feste Beträge zurück. Meist ist der Ratenkredit die günstigere Alternative. Ihn gibt es laut test.de - abhängig von der Laufzeit und dem Kreditbetrag schon ab vier Prozent.

Konditionen variieren

Dazu ein konkretes Beispiel: Jemand nimmt einen Ratenkredit über 10 000 Euro auf, mit einer Kreditlaufzeit von 36 Monaten. Dann liegt der effektive Jahreszins dafür à derzeit sogar zwischen 0,68 à Prozent und 8,59 Prozent. . Das zeigt ein Schnellcheck - bei der FMH-Finanzberatung (Stand: 7. Juni). Die Zinsspanne ergibt sich dadurch, dass - sich die genaue Höhe des effektiven Jahreszinses je nach e Anbieter und Bonität des Kunden - also Kreditwürdigkeit - unterscheidet. Die Zinsen für den Ratenkredit liegen derzeit also deutlich unter den Dispozinsen. Das zeigt auch: Ein Vergleich der Angebote lohnt sich. Entscheidend dabei sind nicht die Raten, sondern der effektive Jahreszins - Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, diesen Wert anzugeben.
dpa


Wer zahlt, wenn meine Haushaltshilfe stürzt?

Die gute Nachricht vorweg: Auch schwarz beschäftigte Haushaltshilfen sind unfallversichert. Im Zweifel kann es aber teuer werden. „Die Unfallversicherung kann sich von dem Arbeitgeber die Aufwendungen, die durch den Versicherungsfall entstehen, erstatten lassen“, erklärt Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür aus Köln.

Die Kosten entstehen in der Regel für Behandlung und Reha. Die Unfallversicherung kann außerdem die rückständigen Beiträge nach verlangen. Unter Umständen für bis zu 30 Jahre.

Haushaltshilfen auf Minijob-Basis sind immer unfallversichert.„Ist die Haushaltshilfe allerdings nicht abhängig beschäftigt, sondern selbstständig, genießt sie keinen Versicherungsschutz“, so Fachanwältin Oberthür. In dem Fall kann die Haushaltshilfe nur dann vom Auftraggeber Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern, wenn dieser den Unfall verursacht hat.
dpa