Eingabefehler rechtzeitig ändern lassen

RECHT & STEUERN

Eingabefehler rechtzeitig ändern lassen

02.04.2024
Fot: CHRISTIN KLOSE
Fot: CHRISTIN KLOSE

Wem Schreib- oder Rechenfehler in der Steuererklärung auffallen, tut gut daran, sich rechtzeitig ans Finanzamt zu wenden spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids.

Innerhalb dieser Frist können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch einen Einspruch ans Finanzamt richten und simple Tipp- oder Rechenfehler korrigieren lassen. 

Ist der Steuerbescheid erst bestandskräftig, wird es deutlich schwieriger, Irrtümer nachträglich zu korrigieren. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 17/22), auf das der Bund der Steuerzahler verweist.

Geklagt hatte ein Ehepaar, dem bei der Erstellung der Steuererklärung ein Fehler beim Datenimport ins Elster-Portal unterlaufen war. Sie hatten statt der Daten für die Mieteinnahmen aus dementsprechend zu erklärenden Jahr die Daten des Vorjahres von ihrem Computer übernommen. 

Weil die Mieteinkünfte im Vorjahr höher waren, fiel der Steuerbescheid zuungunsten des Ehepaars aus. Als der Irrtum auffiel, war der Steuerbescheid allerdings schon rechtskräftig. Das Paar verlangte trotzdem eine Änderung. Finanzamt und Finanzgericht lehnten das ab. Zurecht, fand der Bundesfinanzhof. Der Grund: Eine unrichtige Datenübertragung, also der mechanische Vorgang des Anklickens einer Datei, sei nicht mit dem Tippen von Buchstaben auf einer Tastatur gleichzusetzen.
dpa

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