Wer seine selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lässt, kann Teile der angefallenen Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Was dafür in jedem Fall benötigt wird: entsprechende Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens. Die wurden jüngst geändert.
Leistungen sind nachzuweisen
Die Bescheinigungen dienen dem Finanzamt als Nachweis, dass die Leistungen tatsächlich erbracht worden sind, und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wer für die Gebäudesanierung bereits staatliche Förderungen durch KfW oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen hat, kann die Kosten nicht von der Steuer absetzen.
Wer darauf verzichtet oder diese Förderung nicht erhalten hat, kann mithilfe der Bescheinigungen innerhalb von drei Jahren 20 Prozent der Investitionskosten beim Finanzamt geltend machen. In den ersten beiden Jahren jeweils sieben Prozent der Aufwendungen - höchstens aber 14 000 Euro. Im dritten Jahr können noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden, bis zur Höchstgrenze von 12.000 Euro. Den maximalen Steuerspareffekt kann also erzielen, wer Investitionskosten in Höhe von 200.000 Euro hatte.
Auch vorbereitende Maßnahmen abzugsfähig
Laut Bund der Steuerzahler gilt die steuerliche Berücksichtigung auf diesem Weg allerdings nachrangig. Das bedeutet: Sind die Aufwendungen auch als Werbungskosten oder an anderer Stelle abzugsfähig, hat der Vorrang. Die Investitionskosten dürfen nicht zu einer doppelten Steuerminderung führen.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die zum Beispiel nur die Arbeiten vom Fachunternehmen ausführen lassen, die Materialien, die dafür notwendig sind, aber selbst besorgen, können auch diese Investitionen geltend machen. Für diese sogenannten Umfeldmaßnahmen braucht es ebenfalls entsprechende Bescheinigungen.
Umfeldmaßnahmen in Anschlag bringen
«Umfeldmaßnahmen sind Nebenkosten für Arbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind», sagt Daniela Karbe-Geẞler vom Bund der Steuerzahler. Mit der Bescheinigung bestätigt das Fachunternehmen, dass eine entsprechende Umfeldmaßnahme im Zusammenhang mit der durchgeführten energetischen Maßnahme erforderlich ist und die Materialien verwendet wurden. Ob die angegebene Kostenhöhe des Auftraggebers korrekt ist, muss das Fachunternehmen nicht prüfen. dpa